<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><SearchDetailResponse IDXSEQ="4440698" q="krnr any &quot;323/2021&quot;" l="de-CH" s="1" m="1000" numHits="1" indexName="Geschaeft" xmlns="http://www.cmiag.ch/cdws/searchDetailResponse" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><Hit Guid="d75c5f5a050c438d802f0f1df5cd62a0" SEQ="4393269" Relevance="6.469617"><Snippet>&lt;EM&gt;323/2021  &lt;/EM&gt;2021  </Snippet><Geschaeft OBJ_GUID="d75c5f5a050c438d802f0f1df5cd62a0" SEQ="4393269" IDX="Geschaeft" xmlns="http://www.cmiag.ch/cdws/Geschaeft" xmlns:cmi="http://cmiag.ch"><KRNr>323/2021</KRNr><VorlageNr></VorlageNr><Titel>Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><Geschaeftsart>Motion</Geschaeftsart><GeschaeftsartGuid __NotInData__="true">1963f8492e7a4273bd49b9a80a4b2a92</GeschaeftsartGuid><BehandelndeKommission>Geschäftsprüfungskommission</BehandelndeKommission><BehandelndeKommissionKurzname>GPK</BehandelndeKommissionKurzname><Direktion>Gesundheitsdirektion</Direktion><DirektionKurzname>GD</DirektionKurzname><Beginn><Start xsi:nil="false">2021-09-13T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-09-14T00:00:00.000</End><Text>13.09.2021</Text></Beginn><Zusammenfassung></Zusammenfassung><PendentBei><PendentBei OBJ_GUID="e984c05e222d40448f3c1cbf1985a793"><PendentBei>Regierungsrat</PendentBei><Datum><Start xsi:nil="false">2021-09-13T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-09-14T00:00:00.000</End><Text>13.09.2021</Text></Datum><Status>Abgeschlossen</Status></PendentBei><PendentBei OBJ_GUID="52867a7ebe424798b150a9f5ab3120e7"><PendentBei>Kantonsrat</PendentBei><Datum><Start xsi:nil="false">2021-12-01T00:00:00.000</Start><End 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OBJ_GUID="e984c05e222d40448f3c1cbf1985a793"><AblaufschrittTyp>Eingereicht</AblaufschrittTyp><StatusText>Eingereicht</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2021-09-13T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-09-14T00:00:00.000</End><Text>13.09.2021</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="b77d21a934054683b70792e96ddb2016"><Titel>Motion 323/2021 Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="b77d21a934054683b70792e96ddb2016-332" FileName="Motion_323-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Zürich, Gossau, Rüti und Winterthur, 13. September 2021&#xD;
KR-Nr. 323/2021&#xD;
MOT IO N         von Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Sibylle Marti (SP, Zürich), Angie Romero&#xD;
(FDP, Zürich), Andrea Gisler (GLP, Gossau), Judith Stofer (AL, Zürich),&#xD;
Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti) und Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur)&#xD;
betreffend           Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt&#xD;
________________________________________________________________________&#xD;
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, auf deren&#xD;
Grundlage zwei Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt an zentraler Stelle (vorzugsweise&#xD;
am USZ und am KSW) geschaffen werden. Opfer sexueller Gewalt sollen in den Krisenzen-&#xD;
tren umfassende medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unterstützung erhal-&#xD;
ten. In den Krisenzentren wird ebenfalls eine rechtsmedizinische Dokumentation und Spu-&#xD;
rensicherung ohne Verpflichtung zur Anzeige gewährleistet. Es soll auch geprüft werden, in-&#xD;
wiefern die Krisenzentren auch Opfern häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen können.&#xD;
Silvia Rigoni&#xD;
Sibylle Marti&#xD;
Angie Romero&#xD;
Andrea Gisler&#xD;
Judith Stofer&#xD;
Yvonne Bürgin&#xD;
Barbara Günthard Fitze&#xD;
Begründung:&#xD;
Gemäss Art. 25 der Istanbul-Konvention sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Einrich-&#xD;
tung von Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexueller Gewalt in ausreichender&#xD;
Zahl zu ermöglichen. Den Opfern soll Zugang zu (gerichts-)medizinischen Untersuchungen,&#xD;
Traumahilfe und Beratung geboten werden. Solche Zentren gibt es im Kanton Zürich nicht.&#xD;
Die Leistungen werden von verschiedenen Institutionen an verschiedenen Standorten er-&#xD;
bracht.&#xD;
Opfer von sexueller Gewalt brauchen eine spezialisierte, qualifizierte und jederzeit verfüg-&#xD;
bare Stelle, an welche sie sich unmittelbar nach dem Übergriff hinwenden können. In einem&#xD;
solchen interdisziplinären Krisenzentrum soll medizinische Nothilfe und Erstversorgung, qua-&#xD;
lifizierte Spurensicherung und Begleitung durch eine Fachperson (forensic nurse) angeboten&#xD;
werden.&#xD;
Die bisherige Praxis im Kanton Zürich reicht nicht aus. Meist stehen die Opfer unmittelbar&#xD;
nach der Tat unter Schock. Sie können sich in diesem Stadium oft noch nicht entscheiden,&#xD;
ob sie ein Strafverfahren wollen oder nicht. Es ist deshalb wichtig, dass die Spuren gesichert&#xD;
und dokumentiert werden, falls das Opfer zu einem späteren Zeitpunkt Strafanzeige erstat-&#xD;
ten will. Auch ist es wichtig, dass das Opfer von einer Fachperson über seine Rechte und&#xD;
Pflichten in einem Strafverfahren informiert wird. Da die medizinische Erstversorgung aktuell&#xD;
durch Notfallstationen von verschiedenen Spitälern, ambulante Hausarzt- oder Frauenarzt-&#xD;
praxen vorgenommen wird, sind die Opfer durch wenig koordinierte, unmittelbar nach der Tat&#xD;
erfolgende Befragungen und Untersuchungen und durch nicht immer ausreichend qualifizier-&#xD;
ten Personen oft Retraumatisierungen ausgesetzt und die Beweissicherung ist nicht immer&#xD;
sichergestellt. Oft verzichten Opfer sexueller Gewalt auf eine Anzeige, weil sie von negativen&#xD;
Erfahrungen anderer Opfer erfahren haben. Wird das Opfer von einer Opferberaterin (bei&#xD;
männlichen Opfern durch einen Opferberater) begleitet, ist zu erwarten, dass die Bereit-&#xD;
schaft, Strafanzeige zu erstatten, erhöht wird. Ebenfalls darf davon ausgegangen&#xD;
- 2 -&#xD;
werden, dass Opfer weniger häufig wegen zu hoher Belastung den Strafantrag zurückzie-&#xD;
hen, eine Desinteresseerklärung abgeben oder vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch&#xD;
machen. Die Qualität der Beweissicherung dürfte sich erhöhen.&#xD;
Die beiden kantonalen Krisenzentren sollen als Kompetenzzentren niederschwellig und rund&#xD;
um die Uhr gut erreichbar sein. Daher bieten sich die beiden Standorte USZ in Zürich und&#xD;
KSW in Winterthur an. Durch die Konzentration an zwei Orten wird gewährleistet, dass jeder-&#xD;
zeit qualifiziertes und interdisziplinär geschultes Personal zur Verfügung steht und beste-&#xD;
hende Ressourcen genutzt werden. Erstbehandlung, Untersuchung und Beweissicherung&#xD;
sollen vor Ort erfolgen. Eine konsiliarische Spurensicherung durch das Institut für Rechtsme-&#xD;
dizin (IRM) gewährleistet, dass die Beweise sicher aufbewahrt werden und das Opfer nicht&#xD;
unmittelbar nach der Tat zu einer Anzeige gedrängt wird. Im Anschluss wird eine aktive Kon-&#xD;
taktaufnahme durch spezialisierte Fachstellen (Opferberatungsstellen) sichergestellt, damit&#xD;
das Opfer eine qualifizierte Beratung und Nachbetreuung erhält.&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2021-09-13T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-09-14T00:00:00.000</End><Text>13.09.2021</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="52867a7ebe424798b150a9f5ab3120e7"><AblaufschrittTyp>Stellungnahme Regierungsrat</AblaufschrittTyp><StatusText>Stellungnahme Regierungsrat</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2021-12-01T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-12-02T00:00:00.000</End><Text>01.12.2021</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="5be0dffc9e2d4dfd866866473e540c67"><Titel>Stellungnahme RR 323/2021 Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="5be0dffc9e2d4dfd866866473e540c67-332" FileName="Stellungnahme_RR_323-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Auszug aus dem Protokoll&#xD;
des Regierungsrates des Kantons Zürich&#xD;
Sitzung vom 1. Dezember 2021&#xD;
1412. Motion (Einrichtung von Krisenzentren für Opfer&#xD;
sexueller Gewalt)&#xD;
Kantonsrätin Silvia Rigoni, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am&#xD;
13. September 2021 folgende Motion eingereicht:&#xD;
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage&#xD;
zu unterbreiten, auf deren Grundlage zwei Krisenzentren für Opfer se-&#xD;
xueller Gewalt an zentraler Stelle (vorzugsweise am USZ und am&#xD;
KSW) geschaffen werden. Opfer sexueller Gewalt sollen in den Krisen-&#xD;
zentren umfassende medizinische und psychologische Erstbetreuung&#xD;
und Unterstützung erhalten. In den Krisenzentren wird ebenfalls eine&#xD;
rechtsmedizinische Dokumentation und Spurensicherung ohne Verpflich-&#xD;
tung zur Anzeige gewährleistet. Es soll auch geprüft werden, inwiefern&#xD;
die Krisenzentren auch Opfern häuslicher Gewalt zur Verfügung ste-&#xD;
hen können.&#xD;
Begründung:&#xD;
Gemäss Art. 25 der Istanbul-Konvention sind die Vertragsparteien&#xD;
verpflichtet, die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer von Verge-&#xD;
waltigung und sexueller Gewalt in ausreichender Zahl zu ermöglichen.&#xD;
Den Opfern soll Zugang zu (gerichts-)medizinischen Untersuchungen,&#xD;
Traumahilfe und Beratung geboten werden. Solche Zentren gibt es im&#xD;
Kanton Zürich nicht. Die Leistungen werden von verschiedenen Insti-&#xD;
tutionen an verschiedenen Standorten erbracht.&#xD;
Opfer von sexueller Gewalt brauchen eine spezialisierte, qualifizier-&#xD;
te und jederzeit verfügbare Stelle, an welche sie sich unmittelbar nach&#xD;
dem Übergriff hinwenden können. In einem solchen interdisziplinären&#xD;
Krisenzentrum soll medizinische Nothilfe und Erstversorgung, quali-&#xD;
fizierte Spurensicherung und Begleitung durch eine Fachperson (foren-&#xD;
sic nurse) angeboten werden.&#xD;
Die bisherige Praxis im Kanton Zürich reicht nicht aus. Meist stehen&#xD;
die Opfer unmittelbar nach der Tat unter Schock. Sie können sich in&#xD;
diesem Stadium oft noch nicht entscheiden, ob sie ein Strafverfahren&#xD;
wollen oder nicht. Es ist deshalb wichtig, dass die Spuren gesichert und&#xD;
dokumentiert werden, falls das Opfer zu einem späteren Zeitpunkt Straf-&#xD;
anzeige erstatten will. Auch ist es wichtig, dass das Opfer von einer&#xD;
Fachperson über seine Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren&#xD;
informiert wird. Da die medizinische Erstversorgung aktuell durch Not-&#xD;
KR-Nr. 323/2021&#xD;
–  2  –&#xD;
fallstationen von verschiedenen Spitälern, ambulante Hausarzt- oder&#xD;
Frauenarztpraxen vorgenommen wird, sind die Opfer durch wenig ko-&#xD;
ordinierte, unmittelbar nach der Tat erfolgende Befragungen und Unter-&#xD;
suchungen und durch nicht immer ausreichend qualifizierten Personen&#xD;
oft Retraumatisierungen ausgesetzt und die Beweissicherung ist nicht&#xD;
immer sichergestellt. Oft verzichten Opfer sexueller Gewalt auf eine An-&#xD;
zeige, weil sie von negativen Erfahrungen anderer Opfer erfahren ha-&#xD;
ben. Wird das Opfer von einer Opferberaterin (bei männlichen Opfern&#xD;
durch einen Opferberater) begleitet, ist zu erwarten, dass die Bereitschaft,&#xD;
Strafanzeige zu erstatten, erhöht wird. Ebenfalls darf davon ausgegangen&#xD;
werden, dass Opfer weniger häufig wegen zu hoher Belastung den Straf-&#xD;
antrag zurückziehen, eine Desinteresseerklärung abgeben oder vom&#xD;
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Qualität der Beweis-&#xD;
sicherung dürfte sich erhöhen.&#xD;
Die beiden kantonalen Krisenzentren sollen als Kompetenzzentren&#xD;
niederschwellig und rund um die Uhr gut erreichbar sein. Daher bieten&#xD;
sich die beiden Standorte USZ in Zürich und KSW in Winterthur an.&#xD;
Durch die Konzentration an zwei Orten wird gewährleistet, dass jeder-&#xD;
zeit qualifiziertes und interdisziplinär geschultes Personal zur Verfügung&#xD;
steht und bestehende Ressourcen genutzt werden. Erstbehandlung, Unter-&#xD;
suchung und Beweissicherung sollen vor Ort erfolgen. Eine konsiliarische&#xD;
Spurensicherung durch das Institut für Rechtsmedizin (IRM) gewähr-&#xD;
leistet, dass die Beweise sicher aufbewahrt werden und das Opfer nicht&#xD;
unmittelbar nach der Tat zu einer Anzeige gedrängt wird. Im Anschluss&#xD;
wird eine aktive Kontaktaufnahme durch spezialisierte Fachstellen (Op-&#xD;
ferberatungsstellen) sichergestellt, damit das Opfer eine qualifizierte&#xD;
Beratung und Nachbetreuung erhält.&#xD;
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion&#xD;
b e s c h l i e s s t  d e r  R e g i e r u n g s r a t :&#xD;
I. Zur Motion Silvia Rigoni, Zürich, und Mitunterzeichnende wird&#xD;
wie folgt Stellung genommen:&#xD;
Die Motion verlangt die Schaffung zweier Krisenzentren im Kanton&#xD;
Zürich für Opfer sexueller Gewalt. Vorzugsweise sollen die zwei Krisen-&#xD;
zentren an den beiden kantonalen Akutspitälern, dem Universitätsspital&#xD;
Zürich (USZ) und dem Kantonsspital Winterthur (KSW), eingerichtet&#xD;
werden. Dabei wird auch Bezug genommen auf Art. 25 des Übereinkom-&#xD;
mens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen&#xD;
Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35).&#xD;
–  3  –&#xD;
Betreffend Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich&#xD;
kann einleitend auf den Beschluss des Regierungsrates vom 31. März 2021&#xD;
Bezug genommen werden, mit dem mehrere Direktionen beauftragt&#xD;
wurden, verschiedene Massnahmen umzusetzen (RRB Nr. 338/2021).&#xD;
Grundlage für diesen Beschluss bilden die Arbeiten und der Schlussbe-&#xD;
richt der von den beiden federführenden Direktionen – der Direktion&#xD;
der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion – eigens einge-&#xD;
setzten fachstellen- und direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Ko-&#xD;
ordination Istanbul-Konvention (AG KIK). Diese hält in ihrem Schluss-&#xD;
bericht fest, dass im Kanton Zürich sämtliche Anforderungen der Istan-&#xD;
bul-Konvention grundsätzlich gut bis sehr gut erfüllt sind. In Bezug auf&#xD;
die Umsetzung von Art. 25 der Istanbul-Konvention wird konkret fest-&#xD;
gehalten, dass das heutige Zusammenwirken der verschiedenen Institu-&#xD;
tionen gut funktioniere und Opfer sexueller Gewalt die benötigte medi-&#xD;
zinische Unterstützung niederschwellig und dezentral erhalten. Die An-&#xD;
forderungen der Istanbul-Konvention sind damit in diesem Bereich grund-&#xD;
sätzlich erfüllt. Optimierungsbedarf wird primär bei der Sichtbarkeit&#xD;
der Angebote sowie bei der Wissensvermittlung und Schulung der in-&#xD;
volvierten medizinischen Fachpersonen geortet. Mit RRB Nr. 338/2021&#xD;
wurde die Gesundheitsdirektion mit der Umsetzung dieser beiden Mass-&#xD;
nahmen beauftragt.&#xD;
Die medizinische Versorgung und Betreuung von Opfern sexueller&#xD;
Gewalt erfolgt im Kanton Zürich grundsätzlich in allen 14 Spitälern mit&#xD;
Notfallstationen. Opfer erhalten dort eine umfassende und qualitativ&#xD;
hochstehende Erstversorgung, bei der auch die Spuren gerichtverwertbar&#xD;
gesichert werden können. Vor der Versorgung und Behandlung werden&#xD;
die Opfer zudem umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten infor-&#xD;
miert. Der Wille des Opfers steht dabei an oberster Stelle und die Polizei&#xD;
wird nur beigezogen, wenn ein ausdrückliches Einverständnis des Op-&#xD;
fers vorliegt.&#xD;
Soll die Polizei nicht beigezogen werden, steht den Spitälern für die&#xD;
Spurensicherung eine vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Uni-&#xD;
versität Zürich eigens entwickelte Untersuchungsbox zur Verfügung.&#xD;
Diese Box gewährleistet, dass alle nötigen Spuren gerichtsverwertbar ge-&#xD;
sichert und dokumentiert werden und sie kann nach der Spurensicherung&#xD;
dem IRM zur Aufbewahrung zugestellt werden. Dort werden die ge-&#xD;
sicherten Spuren in der Regel ein Jahr lang aufbewahrt und ermöglichen&#xD;
so den Opfern, auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige bei der&#xD;
Polizei einzureichen. Umgehend nach Erhalt der Asservate informiert&#xD;
das IRM die einreichende Ärztin oder den einreichenden Arzt über die&#xD;
Aufbewahrungsfrist von einem Jahr und weist auf die Verlängerungs-&#xD;
möglichkeit der Aufbewahrungsfrist hin. Eine Verlängerung der Auf-&#xD;
–  4  –&#xD;
bewahrungsfrist wird allerdings nur äusserst selten beantragt. Das IRM&#xD;
bietet den Spitälern regelmässig Schulungen zur Anwendung dieser&#xD;
Untersuchungsboxen an. Zudem kann das IRM bei spezifischen Fragen&#xD;
im Einzelfall jederzeit in beratender Funktion kontaktiert werden, dies&#xD;
auch ohne Beizug der Polizei.&#xD;
Exakte Daten zur Anzahl der Fälle von Opfern sexueller Gewalt, die&#xD;
jährlich in den Zürcher Spitälern behandelt werden, liegen nicht vor.&#xD;
Die Erhebung wird dadurch erschwert, dass weibliche und männliche&#xD;
erwachsene Opfer nicht in jedem Spital auf derselben Station behandelt&#xD;
werden. Während weibliche Opfer sexueller Gewalt gerade in grösseren&#xD;
Spitälern in der Regel auf dem gynäkologischen Notfall behandelt wer-&#xD;
den, werden männliche Opfer sexueller Gewalt jeweils auf dem allge-&#xD;
meinen Notfall versorgt und betreut. Kommt hinzu, dass Opfer sexueller&#xD;
Gewalt und Opfer häuslicher Gewalt nicht immer ganz klar abgegrenzt&#xD;
werden können. Dadurch kann es vorkommen, dass ein weibliches Op-&#xD;
fer zuerst auf dem allgemeinen Notfall behandelt wird und erst in einem&#xD;
zweiten Schritt auf den gynäkologischen Notfall verlegt wird. Eine vom&#xD;
Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) durchgeführte Kurzumfrage&#xD;
hat ergeben, dass in den Zürcher Spitälern in den vergangenen drei Jah-&#xD;
ren schätzungsweise jeweils über 200 Fälle von Opfern sexueller Gewalt&#xD;
pro Jahr behandelt worden sind. Die meisten Fälle wurden im USZ und&#xD;
im Kinderspital Zürich behandelt. Das Stadtspital Zürich und das KSW&#xD;
weisen ungefähr eine ähnliche Anzahl Fälle aus.&#xD;
Die Klinik für Gynäkologie des USZ hat die Zahlen von weiblichen&#xD;
Opfern sexueller Gewalt der vergangenen drei Jahre relativ genau erfasst:&#xD;
Sexualdelikte (weibliche Opfer) / pro Jahr                            2018                            2019                            2020&#xD;
Anzahl Delikte mit Anzeige                                      59                        62                        51&#xD;
Anzahl Delikte ohne Anzeige                                    13                         14                        22&#xD;
Total                                                                       72                        76                        73&#xD;
Während erwachsene Opfer sexueller Gewalt grundsätzlich an allen&#xD;
Spitälern mit Notfallstationen im Kanton Zürich medizinisch versorgt&#xD;
werden können, werden minderjährige Opfer sexueller Gewalt jeweils&#xD;
an das Kinderspital überwiesen, das in diesem Bereich in den letzten&#xD;
Jahren und Jahrzehnten Pionierarbeit geleistet hat und nicht nur die Ver-&#xD;
sorgung für den Kanton Zürich, sondern für die gesamte Innerschweiz&#xD;
sicherstellt. Pro Jahr werden am Kinderspital über 60 Untersuchungen&#xD;
von Opfern sexueller Gewalt durchgeführt. Bei ungefähr der Hälfte der&#xD;
Fälle erfolgt die Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt des&#xD;
IRM, da eine Anzeige bei der Polizei eingereicht worden ist, bei den&#xD;
–  5  –&#xD;
übrigen Fällen wird die Untersuchung durch eine Ärztin oder einen&#xD;
Arzt des Kinderspitals durchgeführt. Neben der eigentlichen Behand-&#xD;
lung stellt das Kinderspital auch die Nachversorgung sowie die psycho-&#xD;
soziale Betreuung der Opfer sicher.&#xD;
Auch einen Hinweis auf die Anzahl Fälle von Opfern sexueller Ge-&#xD;
walt können die beim IRM zur Aufbewahrung eingereichten Untersu-&#xD;
chungsboxen geben. Im vergangenen Jahr wurden dem IRM insgesamt&#xD;
222 Untersuchungsboxen zurückgeschickt. Davon hat das IRM 153 Unter-&#xD;
suchungen selber durchgeführt, da eine Strafanzeige eingereicht wor-&#xD;
den ist. Von den übrigen 69 Untersuchungsboxen, bei denen die Unter-&#xD;
suchung in den Spitälern und durch Spitalpersonal durchgeführt worden&#xD;
ist, stammten 45 aus dem Kanton Zürich. Die restlichen 24 stammten&#xD;
von anderen Kantonen aus dem Einzugsgebiet des IRM. Dieses um-&#xD;
fasst neben dem Kanton Zürich auch die Kantone Luzern, Uri, Schwyz,&#xD;
Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug und Schaffhausen. Nur in wenigen&#xD;
Fällen (schätzungsweise 3 bis 5) musste eine Untersuchungsbox innert&#xD;
Jahresfrist ausgewertet werden, weil nachträglich eine Anzeige erstattet&#xD;
worden ist. Diese Fälle werden allerdings nicht statistisch erfasst.&#xD;
Die in der vorliegenden Motion geäusserte Forderung nach der&#xD;
Schaffung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt geht im Kern&#xD;
auf die entsprechende Formulierung in Art. 25 der Istanbul-Konven-&#xD;
tion zurück. Wörtlich wird dort die Schaffung von geeigneten, leicht&#xD;
zugänglichen Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung und sexuel-&#xD;
ler Gewalt in ausreichender Zahl gefordert. Ebenfalls wird oft Bezug&#xD;
genommen auf das sogenannte Berner Modell. Bei Letzterem handelt es&#xD;
sich nicht um ein eigentliches Krisenzentrum, sondern um eine institu-&#xD;
tionalisierte Form der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Be-&#xD;
reich der Strafverfolgung, der Opferhilfe sowie des Gesundheitswesens&#xD;
bei der Betreuung und Versorgung von Opfern sexueller Gewalt. Das&#xD;
Berner Modell findet zudem nur Anwendung bei Kindern und weibli-&#xD;
chen Opfern. Für Frauen und Jugendliche ab 14 Jahren ist das Zentrum&#xD;
für sexuelle Gesundheit des Inselspitals erste Anlaufstelle, Kinder unter&#xD;
14 Jahren werden in der Kindergynäkologie des Kinderspitals unter-&#xD;
sucht. Diese institutionalisierte Zusammenarbeit der verschiedenen,&#xD;
involvierten Akteure ist in Bern seit 30 Jahren implementiert und hat sich&#xD;
aus Sicht der Berner Behörden bewährt. Ein grosser Vorteil wird darin&#xD;
gesehen, dass die Spuren stets durch das Berner Institut für Rechtsme-&#xD;
dizin gesichert werden. Die Frage, ob es durch die koordinierte Zusam-&#xD;
menarbeit der verschiedenen Akteure schlussendlich zu mehr Verurtei-&#xD;
lungen kommt, kann nicht klar beantwortet werden. Zudem ist durch&#xD;
die zentralisierte Form des Berner Modells die Forderung nach der&#xD;
–  6  –&#xD;
leichten Zugänglichkeit gemäss Art. 25 der Istanbul-Konvention nicht&#xD;
zwingend gegeben, da ein allfällig notwendiger Transport aus einem&#xD;
entlegenen Kantonsteil in das Berner Inselspital für traumatisierte Opfer&#xD;
doch eine erhebliche Belastung darstellen kann. Ebenfalls fehlt beim&#xD;
Berner Modell ein Angebot für männliche Opfer.&#xD;
Im Kanton Zürich wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehn-&#xD;
ten im Bereich der medizinischen Versorgung und Betreuung von Op-&#xD;
fern sexueller Gewalt bereits verschiedene Verbesserungsmassnahmen&#xD;
umgesetzt. Die vom IRM entwickelte Untersuchungsbox besteht bei-&#xD;
spielsweise seit rund 20 Jahren. Daneben wurden besondere Lehrgänge&#xD;
für Fachpersonen geschaffen. Seit 2015 bietet das IRM beispielsweise&#xD;
einen CAS Forensic Nursing an. Dieser Studiengang vermittelt Pflege-&#xD;
fachpersonen Kenntnisse in der Untersuchung von Personen nach tät-&#xD;
lichen Auseinandersetzungen und nach Straf taten gegen die sexuelle&#xD;
Integrität. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften&#xD;
ist zurzeit an der Entwicklung von Weiterbildungskursen zum Thema&#xD;
Häusliche Gewalt. Und auch die Spitäler selber verfügen über umfas-&#xD;
sende Informations- und Dokumentationsmaterialien. Das USZ hat&#xD;
beispielsweise ein detailliertes Konzept zum Umgang mit Opfern sexuel-&#xD;
ler Gewalt erstellt. Mit einem Flyer werden Opfer zudem auf die Bera-&#xD;
tungsangebote der Opferberatungsstellen hingewiesen. Daneben pflegen&#xD;
Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten des USZ einen regelmässigen&#xD;
Erfahrungsaustausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen&#xD;
Spitälern, allen voran dem Stadtspital Zürich, aber auch mit der Kan-&#xD;
tonspolizei und dem IRM. Zudem erfolgt schon heute die Tatbestands-&#xD;
aufnahme koordiniert mit Polizei und IRM. Dies betrifft aber nur die-&#xD;
jenigen Fälle, bei denen das Opfer Anzeige erstattet bzw. die Polizei be-&#xD;
reits einbezogen wurde.&#xD;
Nichtsdestotrotz ortet der Regierungsrat im Bereich der medizini-&#xD;
schen Erstversorgung von Opfern sexueller und auch häuslicher Gewalt&#xD;
auch über die mit RRB Nr. 338/2021 definierten Massnahmen hinaus&#xD;
Handlungsbedarf. Die Gesundheitsdirektion hat daher zusammen mit&#xD;
dem VZK eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die konkrete Verbesserungs-&#xD;
möglichkeiten prüfen und erarbeiten soll. In der Arbeitsgruppe nehmen&#xD;
je eine Vertretung des USZ, des KSW, des Kinderspitals, des Stadtspitals&#xD;
Zürich sowie des Spitals Uster Einsitz. Die Bildungsdirektion und das&#xD;
IRM werden ebenfalls eine Vertretung in die Arbeitsgruppe entsenden,&#xD;
ebenso die Sicherheitsdirektion. Ebenfalls ist geplant, die kantonale&#xD;
Opferhilfestelle einzubeziehen.&#xD;
Im Rahmen einer ersten Sitzung dieser Arbeitsgruppe wurden eine&#xD;
Bestandsaufnahme gemacht und es wurden bereits erste Verbesserungs-&#xD;
möglichkeiten diskutiert. Unter anderem wird die mit Postulat KR-&#xD;
Nr. 324/2021 betreffend Weniger Druck auf das Opfer dank des Berner&#xD;
–  7  –&#xD;
Modells geforderte Möglichkeit eines konsiliarischen Beizugs des IRM&#xD;
durch die Spitäler thematisiert. Gerade Spitäler, die pro Jahr nur weni-&#xD;
ge Fälle von Opfern sexueller Gewalt behandeln, würde es stark ent-&#xD;
lasten, wenn sie ohne Meldung bei der Polizei das IRM für die Spuren-&#xD;
sicherung beiziehen könnten. Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt,&#xD;
das Postulat KR-Nr. 324/2021 entgegenzunehmen.&#xD;
Die Arbeitsgruppe wird selbstverständlich alle Massnahmen prüfen,&#xD;
die zu einer Verbesserung für Opfer sexueller Gewalt beitragen.&#xD;
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die&#xD;
Motion KR-Nr. 323/2021 abzulehnen.&#xD;
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs-&#xD;
rates sowie an die Gesundheitsdirektion.&#xD;
Vor dem Regierungsrat&#xD;
Die Staatsschreiberin:&#xD;
Kathrin Arioli&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2021-12-01T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2021-12-02T00:00:00.000</End><Text>01.12.2021</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="71c31c2c809f46c2bc885072eb340dc7"><AblaufschrittTyp>Überweisung an Regierungsrat</AblaufschrittTyp><StatusText>Überweisung an RR mit 94 JA, 73, NEIN, 0 ENTH.&#xD;
&#xD;
Der Kantonsrat hat mit 94 zu 73 Stimmen eine Motion von Grünen-Kantonsrätin Silvia Rigoni dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag innert zweier Jahre überwiesen, mit der gefordert wird, zwei Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt an zentraler Stelle zu schaffen.&#xD;
&#xD;
&lt;a href="https://zh.recapp.ch/shareparl/player/entry/65f43d9ce8758127a6f4e438" target="_blank"&gt;Sitzungsvideo&lt;/a&gt;</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2024-03-18T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2024-03-19T00:00:00.000</End><Text>18.03.2024</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="bde454ef97f54c4da3de99a77e23f508"><Titel>KR Teilprotokoll 2024-03-18 323/2021: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="bde454ef97f54c4da3de99a77e23f508-332" FileName="KR_Teilprotokoll_2024-03-18_323-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Teilprotokoll – Kantonsrat, 46. KR-Sitzung vom 18. März 2024&#xD;
4. Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt&#xD;
Motion Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Sibylle Marti (SP, Zürich), Angie Romero&#xD;
(FDP, Zürich), Andrea Gisler (GLP, Gossau) Judith Anna Stofer (AL, Düben-&#xD;
dorf), Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti), Barbara Günthard Fitze (EVP, Win-&#xD;
terthur) vom 13. September 2021&#xD;
KR-Nr. 323/2021&#xD;
Ratspräsidentin Sylvie Matter: Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die&#xD;
Motion nicht zu überweisen.&#xD;
Silvia Rigoni (Grüne, Zürich): Jede fünfte Frau in der Schweiz hat schon sexuelle&#xD;
Gewalt erlebt. Die Zahlen sind erschreckend hoch, und besorgniserregend ist zu-&#xD;
dem, dass nur circa 20 Prozent der Opfer sich zu einer Anzeige entschliessen kön-&#xD;
nen. Opfer von sexueller Gewalt sind aus verschiedenen Gründen zurückhaltend,&#xD;
wenn es um eine Anzeige geht. Sie standen lange einer gesellschaftlichen Stig-&#xD;
matisierung gegenüber und sie konnten nicht damit rechnen, dass die Gesellschaft&#xD;
sie nach einer Gewalttat unterstützt und dafür auch genügend Ressourcen zur Ver-&#xD;
fügung stellt. Das ist heute leicht besser, aber wir sind noch nicht dort, wo wir&#xD;
sein müssen. Wird eine Frau ein Opfer, wird auch heute noch oft die Frage ge-&#xD;
stellt, ob sie mit ihrem Verhalten denn den Täter vielleicht dazu provoziert oder&#xD;
gar ermutigt habe. Wenn sie sich dann zu einer Anzeige durchringt, macht sie&#xD;
häufig sehr belastende Erfahrungen mit sich immer wiederholenden Befragungen,&#xD;
schmerzhaften Untersuchungen, verbunden mit einer oft unqualifizierten Spuren-&#xD;
sicherung. Und es kommt häufig vor, dass letztlich die Beweislage für eine Ver-&#xD;
urteilung zu dünn ist. Es gibt zu viele Frauen, die sagen: Wenn sie gewusst hätten,&#xD;
was auf sie zukommt, hätten sie auf eine Anzeige verzichtet.&#xD;
Opfer von sexueller Gewalt, die sich an die Polizei wenden oder wegen Verlet-&#xD;
zung ein Spital aufsuchen, können nicht damit rechnen, dass die medizinische,&#xD;
psychologische und forensische Betreuung angemessen vonstattengeht. Punktuell&#xD;
läuft es gut, aber eben nur punktuell. Es kommt darauf an, an welchen Polizeipos-&#xD;
ten, an welches Spital oder an welchen Notarzt, an welche Notärztin man sich&#xD;
wendet. Wer nach einer Gewalttat verletzt ein Spital mit Notfall aufsucht, muss&#xD;
damit rechnen, dass das Personal auf der Notfallstation fachlich und menschlich&#xD;
mit der Situation sehr stark gefordert, teilweise auch überfordert ist und meistens&#xD;
zu wenig Zeit hat. Das ist eine Zumutung und das ist unerträglich, denn Opfer von&#xD;
sexueller Gewalt mit Verletzungen sind meistens traumatisiert und auf eine gute&#xD;
Erstversorgung, und zwar von Anfang an, angewiesen.&#xD;
Heute wird das Opfer gleich von Anfang an zu einer Anzeige bei der Polizei ge-&#xD;
drängt, obwohl zuerst einmal die medizinische oder psychologische Versorgung&#xD;
im Zentrum stehen müsste. Der Druck auf das Opfer, sofort Anzeige zu erstatten,&#xD;
wird deshalb ausgeübt, da nur mit einer Anzeige das Institut für Rechtsmedizin&#xD;
eingeschaltet werden kann. Wenn keine Anzeige erfolgt, lastet die Verantwortung&#xD;
für die Spurensicherung auf dem Personal der Notfallstation, welche mit dieser&#xD;
- 2 -&#xD;
Aufgabe meistens überfordert ist. Die vom Regierungsrat in der Stellungnahme&#xD;
der Motion erwähnte Untersuchungsbox sollte dem Personal zwar die Arbeit er-&#xD;
leichtern, führt in der Praxis aber häufig zu einer unbefriedigenden Spurensiche-&#xD;
rung.&#xD;
Die Versorgung im Kanton Zürich ist seit langem ungenügend und eine Zumu-&#xD;
tung für die Opfer, und hier wollen wir nun endlich Abhilfe schaffen. Diese Mo-&#xD;
tion fordert zwei Krisenzentren, in welchen Opfern von Sexualdelikten medizi-&#xD;
nisch und psychologisch versorgt werden. Und im Rahmen der Versorgung sollen&#xD;
die Spuren der Gewalt als Beweise gesichert werden, und dies in einer Qualität,&#xD;
dass die Beweise bei einer Anzeige dann auch verwertbar sind. Die Krisenzentren&#xD;
sollen dem Unispital in der Stadt Zürich und dem Kantonsspital in Winterthur&#xD;
angegliedert sein. Durch diese Konzentration ist das Personal erfahren und kann&#xD;
auch spezifisch qualifiziert werden. Wir fordern mit dieser Motion zwei Zentren&#xD;
und haben dabei die breite Bevölkerung im Blick. Es kann Sinn machen, ein wei-&#xD;
teres Zentrum für eine spezielle Zielgruppe zu schaffen. Ich denke hier zum Bei-&#xD;
spiel an das Kinderspital (Kispi), das neben diesen zwei Zentren, die für alle da&#xD;
sind, möglich sein soll. Wichtig ist, dass die Expertise im Kanton auf wenige Kri-&#xD;
senzentren fokussiert wird.&#xD;
Bei dieser Motion stehen die Opfer von Sexualdelikten beziehungsweise sexuali-&#xD;
sierter Gewalt im Fokus. Sinnvollerweise sollen diese Zentren auch für Opfer von&#xD;
häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen, und wir bitten die Regierung, bei der&#xD;
Umsetzung der Motion die Ausweitung des Angebotes auf diese Zielgruppe zu&#xD;
prüfen.&#xD;
In ihrer Stellungnahme von Ende Dezember 2021 hat die Regierung die Motion&#xD;
abgelehnt, dies mit der Begründung, der Kanton Zürich erfülle die Forderungen&#xD;
der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Be-&#xD;
kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und die Untersu-&#xD;
chungsboxen in den Spitälern seien eine gute Lösung. Trotzdem wurde ein gewis-&#xD;
ser Handlungsbedarf erkannt und es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Im No-&#xD;
vember 2023 wurde dann von der Regierung die Lancierung des Pilotprojektes&#xD;
«Zürcher Modell» angekündigt. Dieses «Zürcher Modell» will keine Krisenzen-&#xD;
tren schaffen, sondern will, dass Opfer von sexueller Gewalt weiterhin in allen&#xD;
Spitälern und allen Arztpraxen versorgt werden sollen. Neu ist, dass die Spitäler&#xD;
bei Bedarf eine Forensic Nurse beiziehen können, die dann die Spurensicherung&#xD;
auch ohne Anzeige bei der Polizei durchführt. Die Regierung will nun dafür be-&#xD;
sorgt sein, dass im zweiten Quartal dieses Jahres Forensic Nurses zur Verfügung&#xD;
stehen, und ist daran, diese auszubilden. Frau Regierungsrätin Natalie Rickli hat&#xD;
sich bei der Lancierung dieses Pilotprojektes mit einem Schreiben an die Motio-&#xD;
närin gewandt, mit der Meinung, mit dem «Zürcher Modell» seien die Forderun-&#xD;
gen dieser Motion nun erfüllt. Diese Meinung teile ich keineswegs, und zwar aus&#xD;
folgenden Gründen:&#xD;
Es wird mit dem «Zürcher Modell» kein spezialisiertes Angebot geben und es&#xD;
wird sich nicht viel ändern. Opfer von sexueller Gewalt müssen sich weiterhin an&#xD;
die meist hektischen Notfallstationen wenden. Es wird in den Notfallstationen&#xD;
weiterhin kein spezifisch qualifiziertes und erfahrenes Personal geben, welches&#xD;
- 3 -&#xD;
vor Ort ist. Eine spezifische psychologische Erstversorgung von traumatisierten&#xD;
Opfern wird nicht angeboten. Das «Zürcher Modell» verzichtet auf ein speziali-&#xD;
siertes Angebot mit entsprechender räumlicher Ausstattung, die genügend Schutz&#xD;
bietet. Eine Forensic Nurse kann nach dem «Zürcher Modell» von einem Spital&#xD;
bei Bedarf aufgeboten werden. Ob aber der geplante Pikettdienst dann ausreicht,&#xD;
sodass die Fachperson für eine forensische Spurensicherung rechtzeitig zur Ver-&#xD;
fügung steht, ist unsicher. In allen Spitälern das Angebot des Beizugs einer Fo-&#xD;
rensic Nurse zu haben, das schafft nicht die Expertise, die für eine gute Versor-&#xD;
gung nötig ist. Dieses «Zürcher Modell» mit den ambulanten Spezialistinnen ist&#xD;
besser als das, was wir heute im Kanton Zürich vorfinden. Damit wird es wohl&#xD;
nicht mehr vorkommen, dass Opfer gleich schon, wenn sie im Notfall ankommen,&#xD;
vom Spitalpersonal zu einer Anzeige bei der Polizei gedrängt werden. Aber das&#xD;
reicht nicht aus und daher halten wir an der Motion, die Krisenzentren verlangt,&#xD;
fest. Wir wollen nicht überall im Kanton ein bisschen Kompetenz, sondern wir&#xD;
wollen fokussiert eine Expertise in den Krisenzentren, mit geeigneter Infrastruk-&#xD;
tur und Fachleuten vor Ort. Das etwas grossspurig benannte «Zürcher Modell» ist&#xD;
kein Vorzeigemodell. Dafür erfüllt es viel zu wenig von dem, was Opfer von se-&#xD;
xueller Gewalt als Erstversorgung brauchen. Die Fokussierung auf die forensische&#xD;
Spurensicherung ist unzureichend und letztlich wohl einfach auch etwas knausrig.&#xD;
Obwohl: Offenbar ist die Regierung noch immer nicht bereit, endlich eine ausrei-&#xD;
chende Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen zu gewährleisten. In einigen&#xD;
Köpfen scheint es immer noch nicht angekommen zu sein, dass auch den Frauen&#xD;
und Opfern von sexueller Gewalt eine gute, verlässliche und auf ihre spezifischen&#xD;
Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung zusteht. Das «Zürcher Modell» wird auch&#xD;
nicht ausreichen, um die Forderung, die der Bund künftig an die Kantone stellen&#xD;
wird, zu erfüllen. Aktuell erarbeitet der Bundesrat eine Vorlage, mit welcher er&#xD;
die Kantone verpflichtet, genau solche Krisenzentren, wie wir sie mit der Motion&#xD;
fordern, einzurichten.&#xD;
Diese Motion wurde von Kantonsrätinnen aller Parteien ausser der SVP mitunter-&#xD;
zeichnet, und ich freue mich ausserordentlich über diese breite Unterstützung und&#xD;
danke den Mitunterzeichnerinnen für die konstruktive und zielorientierte Zusam-&#xD;
menarbeit. Ich bitte Sie alle, die Motion zu überweisen.&#xD;
Susanna Lisibach (SVP, Winterthur): Die SVP-Fraktion teilt die Meinung des Re-&#xD;
gierungsrates: Die Motion ist abzulehnen. Die Gründe dafür werden klar, deutlich&#xD;
und nachvollziehbar in der Stellungnahme des Regierungsrates dargelegt und be-&#xD;
dürfen keiner weiteren Würdigung.&#xD;
Die Schaffung zweier Krisenzentren im Kanton Zürich für Opfer sexueller Gewalt&#xD;
in den beiden Akutspitälern, dem Universitätsspital (USZ) und dem Kantonsspital&#xD;
Winterthur (KSW), ist nicht nötig. Bereits heute werden Opfer sexuelle Gewalt in&#xD;
allen 14 Spitälern mit Notfallstationen im Kanton Zürich medizinisch versorgt&#xD;
und betreut. Sie erhalten eine Erstversorgung, bei der auch die Spuren des Über-&#xD;
griffes gesichert werden. Des Weiteren sollen die beiden Krisenzentren rund um&#xD;
die Uhr gut erreichbar sein. Eine Öffnungszeit rund um die Uhr? Die bestehenden&#xD;
- 4 -&#xD;
Spitäler sind bereits 24 Stunden zugänglich. Viel wichtiger ist es, dass die Betei-&#xD;
ligten im Bereich der Strafverfolgung, des Gesundheitswesens und bei der Be-&#xD;
treuung der Opfer zusammenarbeiten. Dies ist bereits unter anderem mit der&#xD;
Schaffung der Untersuchungsbox, welche vom Institut für Rechtsmedizin, IRM,&#xD;
entwickelt wurde, aufgegleist und auf gutem Weg. Das IRM bietet auch beson-&#xD;
dere Lehrgänge für Fachpersonen an, wie zum Beispiel seit 2015 ein Certificate&#xD;
of Advanced Studies in Forensic Nursing. Dieser Studiengang vermittelt Pflege-&#xD;
fachpersonen unter anderem Kenntnisse in der Untersuchung von Personen nach&#xD;
tätlichen Auseinandersetzungen und nach Straftaten gegen die sexuelle Integrität.&#xD;
Im Idealfall sind sie die ersten Ansprechpersonen für Opfer von Gewalt, dies zum&#xD;
Beispiel in der Notaufnahme eines Spitals. Mit anderen Worten: Die Forensic&#xD;
Nurses gehen zum Opfer und nicht das Opfer muss sich auf den Weg in ein Kri-&#xD;
senzentrum machen, das möglicherweise für das Opfer am anderen Ende des Kan-&#xD;
tons ist.&#xD;
Bereits heute ist die Tatbestandsaufnahme mit der Polizei und dem IRM koordi-&#xD;
niert. Damit der Druck auf das Opfer durch Hinzuziehen der Polizei nicht zu gross&#xD;
wird, habe ich das Postulat 324/2021, welches der Regierungsrat bereits entge-&#xD;
gengenommen und sehr gut direktionenübergreifend umgesetzt hat, eingereicht.&#xD;
Es fordert die Prüfung der Möglichkeit, dass auch ohne Zuzug der Polizei das&#xD;
Institut für Rechtsmedizin für die Spurensicherung beigezogen wird. So werden&#xD;
die Spuren durch Fachpersonen zeitnah und rechtsgenügend gesichert. Das Opfer&#xD;
hat so immer noch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige zu er-&#xD;
statten.&#xD;
Mit diesem sogenannten «Zürcher Modell» braucht es keine Einrichtung von Kri-&#xD;
senzentren. Stellen Sie sich vor, es sollen nun zwei Zentren gebaut werden, in&#xD;
denen permanent jemand auf ein Opfer wartet. Verstehen Sie mich richtig, es gibt&#xD;
Opfer und das ist schlimm, doch diese werden bereits jetzt umfassend versorgt.&#xD;
Das Postulat 324/2021, «Zürcher Modell», respektive Regierungsratsbeschluss&#xD;
1320/2023 ist für alle Beteiligten die bessere Lösung. Die SVP lehnt diese Motion&#xD;
ab.&#xD;
Sibylle Marti (SP, Zürich): Es braucht Krisenzentren für Betroffene von sexueller&#xD;
Gewalt; nicht nur, weil die Istanbul-Konvention, die die Schweiz ratifiziert hat,&#xD;
solche Krisenzentren vorschreibt, sondern weil Betroffene von sexueller Gewalt&#xD;
nach einem Übergriff die bestmögliche Versorgung bekommen müssen. Das be-&#xD;
dingt ausgebildete und auf das Thema spezialisierte Fachpersonen, die an zentra-&#xD;
len Orten rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Und das bedingt, dass die be-&#xD;
troffenen Frauen und seltener auch Männer die Beweissicherung vornehmen las-&#xD;
sen können, ohne dass die Polizei involviert werden muss. Wir, das heisst die&#xD;
Gruppe von Kantonsrätinnen, die diese Motion eingereicht haben, haben uns in-&#xD;
tensiv mit Fachpersonen ausgetauscht, und das Bild ist eindeutig: Das heutige de-&#xD;
zentrale System funktioniert nicht befriedigend. Es tönt in der Theorie gut, ist aber&#xD;
in der Praxis nicht tauglich. Der Grund dafür liegt darin, dass der Umgang mit&#xD;
den bereits erwähnten Untersuchungsboxen nicht trivial ist. Die vom Institut für&#xD;
Rechtsmedizin der Universität Zürich entwickelten Untersuchungsboxen sollen&#xD;
- 5 -&#xD;
Opfer von sexueller Gewalt in allen Spitälern im Kanton Zürich eine Spurensi-&#xD;
cherung, also beispielsweise Blutproben oder DNA-Abstriche, ermöglichen, ohne&#xD;
dass die Betroffenen die Polizei beiziehen oder eine Strafanzeige einreichen müs-&#xD;
sen. Was wir jedoch aus der Praxis hören, ist, dass sich das medizinische Personal&#xD;
die Beweissicherung oft nicht zutraut aus Angst, dass eine Strafverfolgung ver-&#xD;
unmöglicht wird, wenn die Beweissicherung nicht korrekt durchgeführt wird.&#xD;
Und das hat eben damit zu tun, dass das medizinische Personal in den Spitälern&#xD;
ständig wechselt und dann im entscheidenden Moment eben häufig niemand da&#xD;
ist, der Erfahrung hat mit diesen Untersuchungsboxen. Und aus diesem Grund&#xD;
wird dann eben doch das Institut für Rechtsmedizin aufgeboten und das geht eben&#xD;
aktuell nur mit Einbezug der Polizei. Oder aber die Betroffenen werden dann doch&#xD;
zum Beispiel ans Universitätsspital verwiesen. Eine umfassende Erstversorgung&#xD;
und forensische Spurensicherung müssen aber ohne Polizei möglich sein. Die Be-&#xD;
troffenen müssen die Möglichkeit haben, die Beweise sichern zu lassen, ohne sich&#xD;
schon entscheiden zu müssen, ob sie die Polizei involvieren und ob sie eine An-&#xD;
zeige erstatten wollen. Die Einrichtung von Krisenzentren, wie wir sie fordern,&#xD;
würde genau das ermöglichen.&#xD;
Mit Krisenzentren hätten wir Kompetenzzentren, die ohne Beizug der Polizei rund&#xD;
um die Uhr eine forensische und psychologische Versorgung und Betreuung der&#xD;
Betroffenen durch qualifiziertes und interdisziplinäres Fachpersonal sicherstellen&#xD;
– mit einer anschliessenden Nachbetreuung durch die Opferberatungsstellen. Nun&#xD;
– wir haben es gehört –, seit wir diese Motion eingereicht haben, hat sich einiges&#xD;
getan und Regierungsrätin Natalie Rickli wird dann in ihrem Votum sagen, es&#xD;
seien inzwischen alle Punkte unserer Motion erfüllt. Tatsächlich – Silvia Rigoni&#xD;
hat das ausgeführt – soll ab diesem Sommer am Institut für Rechtsmedizin neu&#xD;
ein aufsuchender Dienst mit eben Forensic Nurses eingerichtet werden. Und diese&#xD;
Forensic Nurses sollen von den Spitälern unabhängig von der Polizei beigezogen&#xD;
werden können, um die Qualität der Beweissicherung zu erhöhen und damit dann&#xD;
auch die Voraussetzungen bei einer allfälligen Strafanzeige zu verbessern. Nun,&#xD;
die Einrichtung dieses Dienstes der Forensic Nurses geht in die richtige Richtung,&#xD;
aber sie reicht eben bei weitem nicht aus. Forensic Nurses, die von den Spitälern&#xD;
aufgeboten werden können, aber nicht müssen, lösen die geschilderten Grund-&#xD;
probleme des heutigen dezentralen Systems nicht. Forensic Nurses sind kein Er-&#xD;
satz für ein spezialisiertes, interdisziplinär ausgerichtetes Krisenzentrum, das rund&#xD;
um die Uhr auf niederschwellige Art und Weise erreichbar ist und eben auch al-&#xD;
leine aufgesucht werden kann. Zumal dann diese Forensic Nurses, wie der Name&#xD;
schon sagt, auf die forensische Spurensicherung fokussieren. Es braucht aber auch&#xD;
anderes Fachpersonal, beispielsweise Spezialistinnen für die psychologische Erst-&#xD;
versorgung.&#xD;
Betroffene von sexuellen Gewalttaten und Übergriffen haben in unserem Kanton&#xD;
die bestmögliche Versorgung und Unterstützung verdient. Die Einrichtung von&#xD;
Krisenzentren gewährleistet das und deshalb braucht es sie unbedingt. Ich bitte&#xD;
Sie eindringlich, unsere Motion zu überweisen, und danke Ihnen dafür.&#xD;
- 6 -&#xD;
Angie Romero (FDP, Zürich): Im Rahmen des Postulats «Weniger Druck auf das&#xD;
Opfer dank des Berner Modells» (KR-Nr. 324/2021), das zeitgleich mit dieser&#xD;
Motion eingereicht wurde, hat die Gesundheitsdirektion unter Einbezug diverser&#xD;
anderen Direktionen und Spitäler das «Zürcher Modell» entwickelt. Dieses sieht&#xD;
den Aufbau eines Forensic-Nurses-Dienstes vor, der in Fällen sexueller oder häus-&#xD;
licher Gewalt rund um die Uhr von jeder Notfallstation beigezogen werden kann.&#xD;
Das Pilotprojekt soll noch dieses Jahr starten. Mit den Forensic Nurses werden&#xD;
die Forderungen der vorliegenden Motion erfüllt. Die Forensic Nurses bringen&#xD;
aufgrund der dezentralen Organisation in einigen Punkten sogar Vorteile gegen-&#xD;
über den Krisenzentren, das hat auch die Opferhilfestelle bestätigt. Die FDP sieht&#xD;
deshalb aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf und wird deshalb die vorlie-&#xD;
gende Motion ablehnen.&#xD;
Andrea Gisler (GLP, Gossau): Was benötigen Opfer von sexueller Gewalt unmit-&#xD;
telbar nach einem Übergriff? Sie benötigen eine umgehende medizinische Ver-&#xD;
sorgung. Sie benötigen eine professionelle forensische Untersuchung, damit in&#xD;
einem allfälligen späteren Strafverfahren verwertbare Beweismittel vorliegen.&#xD;
Und last but not least benötigen sie psychologische Unterstützung und Beratung&#xD;
durch spezialisierte Fachpersonen. Diese Bedürfnisse der Opfer hat die Istanbul-&#xD;
Konvention aufgenommen. Sie verpflichtet die Vertragsparteien, geeignete, leicht&#xD;
zugängliche Krisenzentren einzurichten, damit die Opfer gut betreut werden.&#xD;
Im Kanton Zürich gibt es bis jetzt keine solchen Krisenzentren. Es ist deshalb&#xD;
unverständlich, dass der Regierungsrat beantragt, die Motion abzulehnen. Weiss&#xD;
er nicht mehr, was in seinem Legislaturprogramm 2023 bis 2027 steht? Die Um-&#xD;
setzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt&#xD;
ist dort nämlich explizit erwähnt. Irritierend ist auch, wie die Gesundheitsdirek-&#xD;
tion die Situation in den 14 Spitälern mit Notfallstationen beschönigt. Von Op-&#xD;
fern, die ich als Opferanwältin vertrete, höre ich es anders, ganz anders.&#xD;
Der Regierungsrat ist zwar nicht untätig geblieben, er ist daran, am Institut für&#xD;
Rechtsmedizin einen aufsuchenden Dienst Forensic Nurses aufzubauen. Das ist&#xD;
zweifellos eine Verbesserung, genügt aber nicht. Es geht eben nicht nur um die&#xD;
medizinische Versorgung und die Spurensicherung, mindestens so wichtig für das&#xD;
Opfer ist die psychologische Unterstützung. Die meisten Opfer stehen unmittelbar&#xD;
nach der Tat unter Schock. Sie sind nicht in der Lage, die Tat einzuordnen und zu&#xD;
erahnen, was auf sie zukommt. In dieser psychischen Ausnahmesituation brau-&#xD;
chen sie professionelle Unterstützung und Beratung, und zwar nicht durch irgend-&#xD;
welche Fachpersonen, sondern eben durch Fachpersonen, welche die ganz spezi-&#xD;
fischen Bedürfnisse von Gewaltopfern kennen. Dem National- und Ständerat ist&#xD;
dies bewusst, beide Räte haben sich im Frühling 2023 dafür ausgesprochen, flä-&#xD;
chendeckend Krisenzentren für die Opfer von sexualisierter, häuslicher und ge-&#xD;
schlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen. Es dürfte also nur eine Frage der Zeit&#xD;
sein, bis die Kantone verpflichtet werden, Krisenzentren zu betreiben. Der Kanton&#xD;
Zürich hätte hier mit gutem Beispiel vorangehen können. Das hat er leider ver-&#xD;
passt und ist auf halber Strecke stehengeblieben.&#xD;
- 7 -&#xD;
Mit der Einrichtung von Krisenzentren besteht die Hoffnung, dass Opfer von Ge-&#xD;
walt vermehrt Hilfe suchen und dass sie sie auch tatsächlich bekommen. Die Kri-&#xD;
senzentren helfen Opfern. Sie helfen aber auch, die Täter besser überführen zu&#xD;
können. Sie machen die hohe Dunkelziffer heller. Die Grünliberalen werden die&#xD;
Motion überweisen.&#xD;
Marzena Kopp (Die Mitte, Meilen): Das Hauptanliegen der Motion ist es, die Zu-&#xD;
sammenarbeit aller beteiligten Akteure zu institutionalisieren; dies analog dem&#xD;
Berner Modell, das ein Krisenzentrum hat, das sich seit drei Jahrzehnten bewährt.&#xD;
Eine Bemerkung: Ich denke, es wäre da besser, statt von Krisenzentren von Kom-&#xD;
petenzzentren zu sprechen.&#xD;
In der Motion werden zwei Zentren, eines im USZ und eines im KSW, gefordert.&#xD;
Eigentlich bräuchte es noch ein drittes Zentrum – wir haben es gehört –, nämlich&#xD;
im Kinderspital, denn das Kispi ist bereits heute im Bereich der minderjährigen&#xD;
Opfer sexueller Gewalt die Anlaufstelle über unseren Kanton hinaus. Die in den&#xD;
letzten Jahren vorgenommenen Verbesserungen sind natürlich positiv zu würdi-&#xD;
gen.&#xD;
Die Absicht, Krisenzentren zu schaffen und damit das Know-how zu bündeln,&#xD;
will die bisher etablierten Angebote, wie die Untersuchungsboxen und die Fo-&#xD;
rensic Nurses in keinster Weise infrage stellen. Dass es die Forensic Nurses gibt&#xD;
und dass sie aufsuchend tätig sind, ist sehr zu begrüssen. Doch vielleicht ergibt&#xD;
sich durch die Kombination aller dieser Elemente erst «das Zürcher Modell». Zu-&#xD;
dem wurde auf nationaler Ebene bereits eine Motion mit der gleichen Forderung,&#xD;
Krisenzentren zu schaffen, überwiesen. Das soll auch im Kanton Zürich gesche-&#xD;
hen. Wir dürfen uns ebenfalls auf diesen Weg machen. Die Mitte überweist die&#xD;
Motion. Besten Dank.&#xD;
Michael Bänninger (EVP, Winterthur): In der Antwort des Regierungsrates wird&#xD;
ausgeführt, was alles schon aufgegleist sieht und noch aufgegleist werden wird.&#xD;
Wir sind aber nur halb zufrieden mit der Antwort. Uns scheint es nicht sinnvoll,&#xD;
sich jetzt schon auf den Lorbeeren auszuruhen. Wir sehen trotz der bereits guten&#xD;
Betreuung und Begleitung von Opfern, seien dies Frauen oder Männer, einen&#xD;
Handlungs- und Erweiterungsbedarf; dies mittels zwei speziell organisierten Kri-&#xD;
senzentren, in Ergänzung zu den bestehenden Strukturen. Wir müssen weiter ge-&#xD;
nau hinsehen und betroffenen Menschen eine niederschwellige und professionelle&#xD;
Versorgung gewährleisten. Wir von der EVP unterstützen die Überweisung der&#xD;
Motion. Besten Dank.&#xD;
Judith Anna Stofer (AL, Dübendorf): Mit der Unterzeichnung der sogenannten&#xD;
Istanbul-Konvention  verpflichtete  sich  die  Schweiz,  jegliche  Gewalt  gegen&#xD;
Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern. Eine international&#xD;
zusammengesetzte Expertinnengruppe des Europarates überprüft die Umsetzung&#xD;
der Istanbul-Konvention in jenen Ländern, welche die Istanbul-Konvention un-&#xD;
terzeichnet haben, so auch in der Schweiz. 2022 ist der sogenannte Grevio-Bericht&#xD;
(Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen&#xD;
- 8 -&#xD;
und häuslicher Gewalt) für die Schweiz mit zahlreichen Empfehlungen und Ver-&#xD;
besserungsvorschlägen veröffentlicht worden. Im Grevio-Bericht äussert sich die&#xD;
Expertinnengruppe des Europarates unter anderem auch dazu, wie die Schweiz&#xD;
Artikel 25 der Istanbul-Konvention umgesetzt hat, wo die Schweiz hinsichtlich&#xD;
der Einrichtung von Krisenzentren steht. In diesen Krisenzentren sollen Opfer von&#xD;
Vergewaltigungen und sexueller Gewalt umfassende medizinische, psychologi-&#xD;
sche und rechtliche Unterstützung erhalten. Ebenfalls wird eine rechtsmedizini-&#xD;
sche Spurensicherung und Dokumentation gewährleistet, ohne Verpflichtung für&#xD;
die Opfer, eine Anzeige zu erstatten. Ziel dieser Krisenzentren ist es, dass die&#xD;
Opfer alles aus einer Hand erhalten, nicht ein zweites Mal viktimisiert werden&#xD;
durch die Prozesse, sondern sie sollen umfassende Unterstützung und Hilfe von&#xD;
Fachpersonen erhalten, ohne dass sie dem Druck ausgesetzt sind, sofort eine Straf-&#xD;
anzeige einzureichen. Und last but not least sollen die Krisenzentren für die Opfer&#xD;
leicht zugänglich und in der breiten Bevölkerung bekannt sein.&#xD;
Der Grevio-Bericht hält fest, dass es in der Schweiz an solchen Krisenzentren&#xD;
mangelt. Einzig in den Kantonen Wallis, Waadt und Genf gibt es Spitäler mit&#xD;
eigenständigen, spezialisierten Abteilungen und entsprechendem Fachpersonal.&#xD;
In den Spitälern Sankt Gallen, Aarau und Bern gibt es auf sexuelle Gewalt spezi-&#xD;
alisierte Einheiten. Im mit 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bevöl-&#xD;
kerungsreichsten Kanton gibt es kein einziges Krisenzentrum und kein Angebot&#xD;
aus einer Hand für Opfer von Vergewaltigungen und sexueller Gewalt. Es gibt&#xD;
zwar viele Fachstellen mit gutem Unterstützungsangebot, aber ein Krisenzentrum,&#xD;
in dem ein Opfer rund um die Uhr umfassende Unterstützung aus einer Hand er-&#xD;
hält, ohne in einer akuten Krisensituation von Pontius zu Pilatus rennen zu müs-&#xD;
sen, gibt es schlicht und einfach nicht, und das ist wirklich schändlich für den&#xD;
Kanton Zürich.&#xD;
Das wollen wir – das sind verschiedene Frauen aus fast allen Fraktionen –, mit&#xD;
unserer Motion ändern, die wir bereits vor drei Jahren eingereicht haben, die aber&#xD;
in diesen drei langen Jahren nichts von ihrer Aktualität eingebüsst hat. Wir for-&#xD;
dern, dass so schnell wie möglichst zwei Krisenzentren in Winterthur und in der&#xD;
Stadt Zürich eingerichtet werden, die umfassende und rund um die Uhr verfügbare&#xD;
Unterstützung für Vergewaltigungsopfer und Opfer von sexueller Gewalt anbie-&#xD;
tet. Dieses Angebot soll der breiten Bevölkerung bekannt gemacht werden. Wir&#xD;
fordern nichts mehr und nichts weniger, als dass Frauen endlich ein Instrument&#xD;
erhalten, um sich effizient und wirksam gegen sexuelle Gewalt wehren zu können.&#xD;
Bitte überweisen Sie mit der Alternativen Liste die Motion. Besten Dank.&#xD;
Benjamin Walder (Grüne, Wetzikon): Ich bin schon erstaunt, dass der Regierungs-&#xD;
rat Optimierungsbedarf bei der Wissensvermittlung der Schulen der involvierten&#xD;
medizinischen Fachpersonen sieht. Denn vor rund zweieinhalb Jahren etwa hatte&#xD;
ich im Rahmen meines Medizinstudiums eine Vorlesung der Rechtsmedizin unter&#xD;
anderem zu der bereits erwähnten Spurensicherungsbox und deren Anwendung;&#xD;
auch so viel zu meiner Interessenbindung. Dabei sprach ich die Dozentin vom&#xD;
Institut für Rechtsmedizin nach der Vorlesung genau auf diesen Vorstoss an und&#xD;
nahm mit Überraschung zur Kenntnis, dass das Institut eine Arbeitsgruppe ins&#xD;
- 9 -&#xD;
Leben gerufen hat und diesen Vorstoss explizit befürwortet. Das bedeutet, dass&#xD;
diese Personen, welche diese so schlimme, aber auch so wichtige Arbeit an der&#xD;
Front durchführen, dass genau diese Personen die Einrichtung von solchen Kri-&#xD;
senzentren unterstützen. Und auch deshalb bitte ich Sie, dieser Motion meiner&#xD;
Kolleginnen zuzustimmen. Herzlichen Dank.&#xD;
Silvia Rigoni (Grüne, Zürich) spricht zum zweiten Mal: Vielen Dank für die breite&#xD;
Unterstützung in diesem Rat. Es war ja auch die FDP, die bei der Unterzeichnung&#xD;
noch dabei war. Sie haben das mitunterzeichnet und nun sind Sie nicht mehr da-&#xD;
bei. Und einmal mehr hat es die SVP geschafft, die FDP wieder mal unter ihre&#xD;
Fittiche zu nehmen und mit ihr diesen Sparkurs zu fahren. Es ist sehr bedauerlich,&#xD;
dass jetzt eigentlich nur noch die Mitte-Links-Parteien sich für eine gute und ver-&#xD;
lässliche Erstbetreuung einsetzen.&#xD;
Es wurde erwähnt, dass es doch besser sei, wenn man in jedem Spital, jedem der&#xD;
14 Spitäler, eine Erstversorgung bekommen könne. Dieser Vorteil fällt wirklich&#xD;
nicht stark ins Gewicht. Denn wenn ich so ein Spital, eine Notfallstation aufsu-&#xD;
chen muss, dann fahre ich lieber ein bisschen weiter, um dann wirklich auch eine&#xD;
adäquate Versorgung zu haben. Und dieses Prinzip, dass nicht überall alles in ho-&#xD;
her Qualität angeboten werden kann, ist ein Prinzip, das wir in der Gesundheits-&#xD;
versorgung im Kanton Zürich ja auch kennen. Es ist also wirklich schade, dass&#xD;
die Regierung eigentlich auf halbem Weg stehenbleiben will. Umso schöner ist&#xD;
es, dass wir offensichtlich heute eine Mehrheit haben, um der Regierung noch&#xD;
etwas auf die Sprünge zu helfen.&#xD;
Lorenz Habicher (SVP, Zürich): Frau Rigoni hat mich auf den Plan gerufen, ich&#xD;
kann ja wieder ein bisschen der Tätigkeit nachgehen (Anspielung auf den Vorwurf&#xD;
des Mansplainings bei der Beratung des vorangegangenen Traktandums, KR-Nr.&#xD;
30/2024). Es ist natürlich wichtig, dass Frau Rigoni weiss, was die SVP geschafft&#xD;
hat. Ich staune jedes Mal, wenn Frau Rigoni ein Votum hält. Sie schafft es nicht,&#xD;
ein Votum zu halten, ohne die SVP und die Position der SVP ins Zentrum zu&#xD;
stellen. Wir haben gar nichts geschafft, denn stellen Sie sich vor: Die FDP-&#xD;
Fraktion ist gross genug und clever genug, sich selbst Gedanken zu machen und&#xD;
zu sehen, was der Kern der Sache ist. Der Kern der Sache ist doch, dass die Fo-&#xD;
rensic Nurses zum Opfer gehen und das Opfer nicht von Pontius zu Pilatus gehen&#xD;
muss. Das Opfer kann einmal in eine Notfallstation gehen, und dann kommt die&#xD;
Hilfe zum Opfer. Und es ist spezialisierte Hilfe, es ist nicht irgendjemand, der&#xD;
keine Ahnung hat. Insofern haben Sie eine bessere Möglichkeit, als irgendwo ein&#xD;
Krisenzentrum zu gründen und alle Leute aus dem ganzen Kanton dorthin zu kar-&#xD;
ren. Sie haben ja schon die Forderung aufgestellt, es brauche nicht nur zwei Zen-&#xD;
tren, es brauche noch ein drittes und vielleicht noch viertes. Und vielleicht müssen&#xD;
wir uns noch auf Ausländer und/oder Flüchtlinge spezialisieren, und dann haben&#xD;
Sie noch ein paar Zentren mehr. Das ist doch nicht die Lösung.&#xD;
Ich war an zwei Tagungen zur Istanbul-Konvention und dort wurde ganz klar fest-&#xD;
gehalten, dass der Umgang so, wie es mit dem Postulat von Susanna Lisibach&#xD;
vorgeschlagen wird, mit dem «Zürcher Modell», das Schonendste und das Beste&#xD;
- 10 -&#xD;
ist. Die Hilfe kommt zum Opfer, und wir sollten es nicht verkomplizieren, indem&#xD;
wir irgendetwas in Beton giessen, das es eben nicht braucht. Ich bitte Sie, die&#xD;
Motion abzulehnen.&#xD;
Mario Senn (FDP, Adliswil): Die FDP findet Krisenzentren gut, sie hat deshalb&#xD;
auch diese Motion mitunterzeichnet. Aber der Zürcher Regierungsrat hat jetzt ein&#xD;
Modell präsentiert, das wir einfach besser finden. Es ist eine dezentrale Lösung.&#xD;
Der Kanton Zürich besteht nicht nur aus den Städten Zürich und Winterthur. Frau&#xD;
Stofer hat ja gesagt, man wolle nicht, dass die Opfer von Pontius zu Pilatus gehen&#xD;
müssen, das teilen wir natürlich auch. Wir denken aber, dass man, wenn man das&#xD;
dezentral macht, diese Bedingung oder diese Anforderung noch besser erfülle n&#xD;
kann.&#xD;
Für die FDP ist es wichtig, dass die Opfer umfassend und kompetent betreut wer-&#xD;
den. Aber wichtig ist für uns die Dienstleistung, dass sie erbracht wird, und nicht&#xD;
die Infrastruktur, also nicht Beton, sondern eben die Dienstleistung. Und hier ist&#xD;
das «Zürcher Modell» einfach die richtige Lösung. Es ist ein spezifisches Ange-&#xD;
bot. Es geht der FDP hier um die Sache. Es geht nicht darum, dass wir einfach ein&#xD;
Haus bezeichnen und das als Krisenzentrum beschriften. Wir wollen nicht Beton,&#xD;
sondern wir wollen, dass die Dienstleistung erbracht wird, und hier hat die Regie-&#xD;
rung einen sehr guten und auch aus unserer Sicht pragmatischem Vorschlag un-&#xD;
terbreitet. Wir denken, wir sollten jetzt auch diese Forensic Nurses einmal arbei-&#xD;
ten lassen, starten lassen. Geben wir ihnen eine Chance! Nicht dass wir jetzt hier&#xD;
drin dieses Modell so schlechtreden, bevor es gestartet ist, nur weil es nicht eins&#xD;
zu eins der Motion entspricht. Letztlich muss man doch auch anerkennen, dass&#xD;
der Regierungsrat hier etwas gemacht hat. Er will das Angebot erweitern, er will&#xD;
es verbessern und er will es dezentral machen. Und in diesem Sinne finden wir es&#xD;
gut, dass sich der Regierungsrat hier mit dem «Zürcher Modell» wirklich viel&#xD;
überlegt hat. Es gab eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe, da ist viel Hirn-&#xD;
schmalz hineingeflossen und das soll man bitte auch würdigen und nicht schlecht-&#xD;
reden. Das «Zürcher Modell» ist eine gute Sache, für einmal kein «Zürich-Fi-&#xD;
nish».&#xD;
René Isler (SVP, Winterthur): Was mich an dieser Motion stört, stört mich ver-&#xD;
mutlich, weil ich berufsgeschädigt bin. Ich habe versucht, in 40 Jahren Ungerech-&#xD;
tigkeiten zu verhindern, Straftaten zu erfassen (der Votant ist pensionierter Poli-&#xD;
zist). Bei allen gutgemeinten Reden, auch gerade vorhin von der AL-Kollegin, die&#xD;
gesagt hat, man müsse mit aller Konsequenz Gewalt an Frauen verhindern und&#xD;
auch angehen, dann sei doch das Minimum die ganze Betreuung, die Anlaufstel-&#xD;
len – das ist alles richtig, aber man kann auch etwas tun und das andere nicht&#xD;
lassen. Wer solche Gewalt ausübt, muss doch zwingend zur Rechenschaft gezo-&#xD;
gen werden. Und wenn man sagt, primär sei es mal richtig, dass man dann diese&#xD;
geschädigten Personen – ich sage das eventuell falsch – absorbiert und ihnen Un-&#xD;
terstützung zuspricht und mit ihnen das Erlebte, das scheussliche Erlebte zu ver-&#xD;
arbeiten, ist die eine Geschichte. Aber wenn wir da konsequent sein wollen, dann&#xD;
müssen wir doch gleichzeitig oder unmittelbar davor oder danach die Ursachen&#xD;
- 11 -&#xD;
an der Wurzel packen. Da nützt es nichts, wenn wir nur dem Opfer – das ist zwar&#xD;
der Hauptpunkt, das ist auch richtig – helfen, sondern wir müssen auch die Täter&#xD;
anfassen, und zwar mit jeder Konsequenz. Alle Sprechenden haben es auf den&#xD;
Punkt gebracht, da dürfen wir kein «X» für ein «U» verkaufen. Wir müssen hin-&#xD;
stehen und sagen: Wer so was macht, muss zwingend bestraft werden. Und ab&#xD;
gewissen körperlichen Schädigungen ist es ja dann ein Offizialdelikt, das sollten&#xD;
alle Juristinnen und Juristen wissen. Also wir dürfen da ganz sicher bei der Täter-&#xD;
schaft nicht wegschauen. Wenn wir also sagen, dass man so ein Institut schafft,&#xD;
dann muss, wenn jemand in diese Institutionen geht, zwingend – zwingend! – das&#xD;
Strafverfahren eröffnet werden. Wir wollen ja die Taten verhindern. Auch hier&#xD;
wieder: Wiedererholungstäter dürfte es eigentlich gar nicht mehr geben. Das ist&#xD;
doch primär eine Aufgabe auch dieses Parlaments. Also – ich sage das jetzt ein&#xD;
bisschen plakativ – die Bewirtschaftung solcher Fälle von häuslicher Gewalt ist&#xD;
abscheulich für die betroffene Person, das dürfen wir nicht mit Parallelinstitutio-&#xD;
nen vorantreiben. Wir müssen ein einheitliches Gefäss haben, aber wir müssen&#xD;
auch mit aller Kraft und Energie, die dieser Staat hat, die Ursachen bekämpfen.&#xD;
Also da bin ich tatsächlich voll und ganz – das ist eine Seltenheit nach Jahrzehnten&#xD;
– für einmal mit der AL einig, aber als Konsequenz: Bekämpfen können Sie nur,&#xD;
wenn Sie die Täter auch konsequent angehen und verhindern, dass es nochmals&#xD;
soweit kommen kann.&#xD;
Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach): Ich denke, das ist nicht ein Thema, bei dem&#xD;
man sich jetzt in ein politisches Hick Hack hineinbegeben muss, denn es betrifft&#xD;
Frauen und Menschen in allen politischen Lagern. Trotzdem versuchen Sie jetzt&#xD;
vor allem auf der bürgerlichen Seite, diesem wichtigen Vorstoss der Mehrheit&#xD;
dieses Kantonsrates ein sonderbares Framing zu verpassen. Einerseits redet Herr&#xD;
Senn von einem «Zürcher Modell». Wir debattieren hier gerade darüber, welches&#xD;
das richtige Zürcher Modell ist. Es gibt noch kein Zürcher Modell. Wir möchten&#xD;
ein anderes Modell als Sie, wir möchten ein anderes Modell zum «Zürcher Mo-&#xD;
dell» erheben, also können Sie sich dieses Framing sparen. «‹Zürcher Modell›&#xD;
statt Beton», das heisst tatsächlich, den politischen Gegner in keiner Weise ernst&#xD;
zu nehmen. Herr Senn, wir wollen nicht Beton, wir wollen ein sehr differenziertes&#xD;
Modell, damit Opfer von sexueller Gewalt besser aufgenommen werden. Wir&#xD;
möchten ein Modell, das – und jetzt rede ich zu Herrn Isler –, wir möchten ein&#xD;
Modell, mit dem eben auch Beweise so gesichert werden können und Opfer so&#xD;
beraten werden können, dass sie tatsächlich nachher Täter überführen können. Sie&#xD;
reden vom Täter-Bestrafen, aber zuerst muss man die Täter mal verurteilen kön-&#xD;
nen und zuerst muss man mal genügend Beweise dafür haben. Genau dafür sind&#xD;
diese Krisenzentren.&#xD;
Ich wundere mich auch über Herrn Habicher, der dieses Modell, das wir hier vor-&#xD;
schlagen, ins Lächerliche zieht und sagt: Ja, dann wollen Sie noch ein Zentrum&#xD;
und noch ein Zentrum und dies und das. Schauen Sie, Sie haben nicht zugehört.&#xD;
Frau Rigoni hat gesagt, dass wir eventuell noch eines brauchen, in dem es um&#xD;
Kinder geht. Sie wollen also der Tatsache, dass auch Kinder Opfer von sexueller&#xD;
- 12 -&#xD;
Gewalt sein können, offenbar nicht ins Auge sehen und wollen es lächerlich ma-&#xD;
chen mit der Aussage, dass wir hier jetzt quasi einfach den Kanton mit Krisen-&#xD;
zentren zubetonieren möchten. Ich verwehre mich sehr gegen eine solche Rheto-&#xD;
rik auf der anderen Seite und bitte Sie, diesen klugen Vorschlag, der eine Mehrheit&#xD;
hat in diesem Kantonsrat, ein bisschen differenzierter zu beurteilen.&#xD;
Ratspräsidentin Sylvie Matter: Da zwei im Votum angesprochene Ratsmitglieder&#xD;
(den Knopf für die Wortmeldung) gedrückt haben, nehme ich an, es ist jeweils&#xD;
eine Replik auf das Votum.&#xD;
René Isler (SVP, Winterthur) spricht zum zweiten Mal: An den Sprecher der Grü-&#xD;
nen oder den grünen Fraktionspräsidenten: Wo auch immer Sie gelernt haben,&#xD;
aber von Kriminalistik haben Sie keine Ahnung. Das hat nichts mit Populismus&#xD;
zu tun, aber je länger die Zeitspanne zwischen der Tat und dem Moment ist, wo&#xD;
sie zur Anzeige gelangt, desto weniger Spuren haben Sie. Am effizientesten ist&#xD;
es, gerade bei der Tat, am Tatort Spuren sichern zu können. Das hat doch nichts&#xD;
zu tun mit politischen Gräben. Bleiben Sie bei Ihrer Biodiversität, davon verste-&#xD;
hen Sie was, aber sicher nicht von der Kriminalistik. Ich habe fertig.&#xD;
Lorenz Habicher (SVP, Zürich) spricht zum zweiten Mal: Ich möchte mich ganz&#xD;
klar dagegen verwehren, dass ich irgendetwas lächerlich machen möchte. Aber&#xD;
ich habe ganz anständig gesagt, dass wir in den Forensic Nurses das bessere Mo-&#xD;
dell sehen. Und Herr Forrer, Sie haben der Debatte überhaupt nicht zugehört.&#xD;
Mehrere Fraktionssprecher haben hier drinnen in ihren Voten gesagt, dass es meh-&#xD;
rere Zentren brauche, das dritte am Kinderspital wurde genannt. Bei der GLP war&#xD;
es auch so, dass man mehrere sah. Und ich habe nur darauf hingewiesen, dass es&#xD;
keine Lösung ist, Zentren zu bauen, weil die Opfer dann in die Zentren müssen.&#xD;
Und wir wollen doch, dass die Forensic Nurses zum Opfer gehen, egal, in welcher&#xD;
Notaufnahme sie sind. Und dann spielt eben der Faktor «Zeit» schon eine Rolle.&#xD;
Um die Beweisführung zu machen, ist es wichtig, dass vor Ort, in der ersten An-&#xD;
laufstelle, im ersten Notfall die Forensic Nurses kommen, das Opfer betreuen und&#xD;
die Aufnahme machen, damit man die nötigen Evidenzen hat und sichergestellt&#xD;
hat, richtig sichergestellt hat. Es kann doch nicht sein, dass sie auf zwei einzelne&#xD;
Zentren und vielleicht ein drittes den Schwerpunkt legen möchten, nur weil es&#xD;
eine Motion von Ihrer Seite ist. Sie sollten sich auch ein bisschen mit der Debatte&#xD;
entwickeln und mit der Zeit gehen. Die Motion wurde eingereicht und ist jetzt&#xD;
schon überholt, denn wir haben ein besseres, das «Zürcher Modell», und es läuft.&#xD;
Sibylle Marti (SP, Zürich) spricht zum zweiten Mal: Ich möchte jetzt doch auch&#xD;
noch mal etwas sagen zur SVP und zur FDP: Sie sagen, man solle zum Opfer&#xD;
gehen. Ich habe Ihnen in meinem Votum vorher sehr klar ausgeführt, was das&#xD;
Problem des dezentralen Systems ist, das wir haben und das wir auch weiter haben&#xD;
werden mit den Forensic Nurses. Es ändert sich nichts am Grundproblem, dass&#xD;
man auf eine überfüllte, nicht spezialisierte Notfallstation eines Spitals gehen&#xD;
muss, wo die Leute gehetzt sind, wo die Leute von der Spezifika der sexuellen&#xD;
- 13 -&#xD;
Gewalt keine Ahnung haben. Und dort muss man warten, bis dann vielleicht das&#xD;
Spital eine Forensic Nurse aufbietet und diese dann kommt. Man hat trotzdem&#xD;
sehr lange mit Personen zu tun, die nicht spezialisiert sind für das Thema, für das&#xD;
Problem, weswegen man gekommen ist. Das heisst, die Forensic Nurses lösen&#xD;
eben genau die geschilderten Probleme des dezentralen Systems nicht.&#xD;
Dann ist es eben heute schon so, und das steht übrigens auch in der Medienmit-&#xD;
teilung, die Frau Rickli zur Einrichtung dieses Dienstes der Forensic Nurses ver-&#xD;
sandt hat: Die Leute gehen heute sowieso schon ins Universitätsspital, ins Kan-&#xD;
tonsspital Winterthur, ins Triemli und ins Kinderspital. Das sind die vier Orte, wo&#xD;
die Leute heute sowieso schon am meisten hingehen, wenn sie Opfer von sexuel-&#xD;
ler Gewalt sind. Das heisst, diese Krisenzentren, die wir eben genau deshalb auch&#xD;
an diesen Orten wollen, wären dort dann auch am richtigen Ort, weil die Personen,&#xD;
die heute betroffen sind, sowieso schon in der Mehrheit diese Orte aufsuchen.&#xD;
Und dann noch etwas zum Beton, das hat mich wirklich etwas wütend gemacht,&#xD;
Herr Senn, denn ich muss schon sagen: Es ging ja nie darum, dass man irgendwas&#xD;
baut, das haben Sie offenbar komplett falsch verstanden. Wir wollen ja nicht, dass&#xD;
man ein neues Haus baut und dann da ein Krisenzentrum einrichtet, sondern es&#xD;
geht ja offensichtlich darum, an Orten, die schon bestehen, Synergien zu nutzen,&#xD;
Fachexpertise zu nutzen und ein Kompetenzzentrum einzurichten. Um Beton gibt&#xD;
es wirklich nicht, aber vielleicht haben Sie etwas Beton vor Ihrem Kopf.&#xD;
Gut, dann noch etwas zur Würdigung: Uns wurde vorgeworfen, wir würden die&#xD;
Arbeiten, die die Gesundheitsdirektion schon gemacht hat, nicht würdigen. Das&#xD;
stimmt einfach nicht. Alle Sprecher und Sprecherinnen auf unserer Seite haben in&#xD;
ihren Voten gesagt: Wir anerkennen, was schon geleistet wurde. Wir sehen, dass&#xD;
es ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass es eine Verbesserung ist gegenüber&#xD;
den Status quo, aber wir wollen eben mehr, und um das geht es.&#xD;
Andrea Gisler (GLP, Gossau) spricht zum zweiten Mal: Ich bin auch berufsge-&#xD;
schädigt, ich arbeite seit 26 Jahren als Anwältin. Ich weiss sicher noch nicht so&#xD;
viel über Kriminalistik wie Kollege Isler, aber ich weiss sehr viel über Opferhilfe.&#xD;
Was ist wichtig bei sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt? Das ist eben das&#xD;
Fachwissen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Das ist zentral, wichtig,&#xD;
und es hat auch einen Grund, dass es spezialisierte Staatsanwaltschaften gibt bei&#xD;
diesem Bereich. Diese sind eben zentral und nicht dezentral. Und das gilt auch für&#xD;
diese Krisenzentren. Grundsätzlich bin ich immer für dezentrale Strukturen, aber&#xD;
hier ist es eben wichtig, dass man Kompetenzzentren hat. Das Fachwissen ist hier&#xD;
entscheidend, und darum genügt eben dieses «Zürcher Modell» nicht. Der ganze&#xD;
Teil der psychologischen Betreuung und Opferberatung ist nicht abgedeckt. Un-&#xD;
sere Motion ist deshalb nicht überholt, sie ist wichtiger denn je.&#xD;
Judith Anna Stofer (AL, Dübendorf) spricht zum zweiten Mal: Ich möchte auch&#xD;
nochmals auf dieses Beton-Argument, um die Motion abzulehnen, eingehen. Also&#xD;
wenn Sie zum Beispiel jetzt schauen, wie das im Kanton Waadt funktioniert: Der&#xD;
Kanton Waadt hat seit sehr, sehr vielen Jahren ein solches Kompetenzzentrum,&#xD;
wo Opfer von sexueller Gewalt wirklich alles aus einer Hand erhalten .Und das&#xD;
- 14 -&#xD;
ist in einer Abteilung des Kantons- und Universitätsspitals in Lausanne unterge-&#xD;
bracht. Und ich möchte auch noch sagen, dass der Kanton Waadt nicht so bevöl-&#xD;
kerungsreich ist wie der Kanton Zürich. Und im Kanton Waadt gibt es vier Kri-&#xD;
senzentren, das müssen Sie sich mal vorstellen. Also der Kanton Waadt kümmert&#xD;
sich wirklich um die Opfer und macht etwas für die Frauen und gegen sexuelle&#xD;
Gewalt. Wenn man dann auch die Verurteilungszahlen im Kanton Waadt an-&#xD;
schaut, dann sieht man: Dort hat man fast die höchsten Verurteilungsrate von Ver-&#xD;
gewaltigungstätern in der Schweiz und der Kanton Zürich ist auch hier praktisch&#xD;
am Schluss.&#xD;
Mario Senn (FDP, Adliswil) spricht zum zweiten Mal: Ich merke, ich habe mit&#xD;
meiner Formulierung etwas ausgelöst, ich nutze deshalb die Möglichkeit, das ein-&#xD;
fach nochmals darzulegen. Ich habe gesagt, der FDP ist es wichtig, dass die Opfer&#xD;
allen Geschlechts eine gute und umfassende Betreuung erhalten. Das ist für uns&#xD;
zentral. Für uns ist aber eben wichtig, wie ich gesagt habe, dass diese Dienstleis-&#xD;
tung erbracht wird, dass diese Betreuung stattfinden kann und erbracht wird. Und&#xD;
es geht uns nicht um diese Infrastrukturbetrachtung oder, wenn Sie so wollen,&#xD;
auch um die institutionelle Betrachtung. Das ist unser Punkt und wir sind deshalb&#xD;
einfach zur Überzeugung gelangt, dass der Vorschlag, wie ihn die Regierung un-&#xD;
terbreitet hat in Zusammenhang mit dem anderen Postulat, dass das ein guter Weg&#xD;
ist in diese Richtung. Und an dieser Überzeugung halten wir fest, weil wir eben&#xD;
Meinung sind: Wichtig ist die Dienstleistung und nicht das Gebäude oder eben&#xD;
die Institution, die man so bezeichnet.&#xD;
Regierungsrätin Natalie Rickli: Vielen Dank für Ihre Voten. Ich glaube, das Ziel&#xD;
haben wir alle dasselbe, nämlich eine bestmögliche Betreuung von Opfern von&#xD;
sexueller und auch häuslicher Gewalt. Ihren Voten kann ich entnehmen, dass die&#xD;
Motion heute überwiesen wird. Ich habe aber jetzt den Motionstext nochmals ge-&#xD;
lesen und muss Ihnen sagen: Es ist alles erfüllt mit dem «Zürcher Modell», auf&#xD;
das ich jetzt dann noch eingehen werde. Sie haben es selber schon gesagt, Sie&#xD;
haben jetzt gemerkt, dass zwei Krisenzentren zu wenig sind. Sie haben nämlich&#xD;
die Kinder vergessen, das Kinderspital, das explizit genannt wurde. Wir haben&#xD;
zum Beispiel auch explizit festgehalten, dass die Männer – das gibt es auch, muss&#xD;
man sagen –, die Gewalt erfahren, auch betreut werden. Mich dünkt es etwas ide-&#xD;
ologisch, diese Krisenzentren. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass es, wenn&#xD;
man einfach ein Schild «Krisenzentrum» darüberklebt, dann schon gut ist. Und&#xD;
ich kann Ihnen sagen, dass man sich nicht einfach an diesem Titel festkleben&#xD;
sollte. Ich war zur Zeit, als wir diese Istanbul-Konvention debattiert haben, noch&#xD;
Mitglied des Nationalrates und ich habe gut in Erinnerung, was im Vordergrund&#xD;
stand, das war nämlich die Opferbetreuung. In der konkreten Ausgestaltung sind&#xD;
die Kantone frei und ich muss Ihnen sagen, ich werde noch darauf kommen: Kan-&#xD;
tone, die heute Krisenzentren bezeichnen, leisten viel weniger als das, was wir&#xD;
jetzt mit unserem Pilotprojekt vorsehen. Ich kann Ihnen auch sagen: Wenn ein&#xD;
Opfer Gewalt erfährt, sexuelle oder häusliche Gewalt, dann wird es sich nicht an&#xD;
die Debatte oder an jemanden von uns hier erinnern. Für das Opfer ist es zentral,&#xD;
- 15 -&#xD;
dass es niederschwellig und rasch eine gute Unterstützung erfährt. Auch heute&#xD;
erhalten die Opfer von Gewalt schon eine umfassende und qualitativ hochste-&#xD;
hende medizinische Versorgung in den Spitälern – es wurde gesagt –, in allen 14&#xD;
Spitälern mit Notfallstationen, und ich möchte die Kritik auch von linker Seite am&#xD;
Spitalpersonal hier wirklich zurückweisen. Es ist sehr, sehr anspruchsvoll und alle&#xD;
geben ihr Bestes. Die meisten Fälle – es wurde gesagt – werden heute im USZ&#xD;
behandelt, im Kispi, wenn es sich um minderjährige Opfer handelt, und eben auch&#xD;
im Stadtspital Triemli und im Kantonsspital Winterthur. Auch vor diesem Hinter-&#xD;
grund nur zwei Spitäler zu benennen, obwohl es heute vier sind, die eine wesent-&#xD;
liche Rolle spielen, greift zu kurz.&#xD;
Im Rahmen der medizinischen Erstversorgung wird in den Spitälern heute auch&#xD;
eine gerichtsverwertbare Spurensicherung durchgeführt, wenn das Opfer dies&#xD;
wünscht. Es ist mir an dieser Stelle darum wichtig zu betonen: Es ist immer das&#xD;
zu tun, was das Opfer auch will. Wenn das Opfer die Polizei nicht beiziehen&#xD;
möchte, können die Spitäler heute nicht das Institut für Rechtsmedizin, das IRM,&#xD;
beiziehen, sondern müssen diese Spurensicherung selber durchführen – es wurde&#xD;
gesagt – mit diesen Untersuchungsboxen. Und genau diese Lücke wollen wir mit&#xD;
dem «Zürcher Modell» jetzt schliessen.&#xD;
An alle, die nicht so im Thema drin sind wie diejenigen, die heute schon geredet&#xD;
haben: Nehmen Sie doch den RBB (Regierungsratsbeschluss) 320/2023 vom 15.&#xD;
November 2023 zur Hand, dort finden Sie alle Informationen. Dort lesen sie auch,&#xD;
dass auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Justizdirektion und der Bildungs-&#xD;
direktion der Regierungsrat im November Geld gesprochen hat, 5,5 Millionen&#xD;
Franken, um nämlich am Institut für Rechtsmedizin einen aufsuchenden Dienst&#xD;
von Forensic Nurses aufzubauen. Das Pilotprojekt wird von 2024 bis 2026 ent-&#xD;
sprechend laufen. Vor diesem Hintergrund erstaunt mich jetzt auch etwas die&#xD;
Dringlichkeit dieser Motion, dass Sie nicht einmal die Gelegenheit wahrnehmen&#xD;
wollen, um zu sehen, wie das Projekt überhaupt anläuft. Aber sowieso wird die&#xD;
Motion heute überwiesen und fällt eh in diesen Zeitraum. Ich bin sicher, dass wir&#xD;
dann darlegen können, wie erfolgreich das Projekt ist.&#xD;
Was sind denn sogenannte Forensic Nurses? Das sind Pflegefachpersonen, die&#xD;
geschult sind im Umgang mit Personen, die körperliche und sexuelle Gewalt er-&#xD;
fahren haben, und sie können eben eine qualitativ hochstehende und gerichtsver-&#xD;
wertbare forensische Spurensicherung durchführen. Und hiermit werden wir auch&#xD;
dem psychologischen Teil, der diese Motion anspricht, gerecht. Die Kantonsrä-&#xD;
tinnen und Kantonsräte, die der KJS (Kommission für Justiz und öffentliche Si-&#xD;
cherheit) angehören, wurden ja über das «Zürcher Modell» der Forensic Nurses&#xD;
anlässlich des Postulats von Kantonsrätin Susanna Lisibach schon detaillierter in-&#xD;
formiert. Ja, die Arbeiten laufen auf Hochdruck, denn schon am 1. April 2024,&#xD;
also in zwei Wochen, werden die vier genannten Spitäler, das USZ, das Kispi, das&#xD;
Triemli und das KSW, welche die meisten Fälle behandeln – ich habe es vorhin&#xD;
gesagt – die Forensic Nurses beiziehen können. Die übrigen Spitäler mit Notfall-&#xD;
stationen werden zeitnah ebenfalls eingebunden. Es wird ab April auch eine zent-&#xD;
rale Telefonnummer geben, um diese Forensic Nurses aufbieten zu können, und&#xD;
zwar rund um die Uhr. Sowohl tagsüber als auch nachts an 365 Tagen im Jahr ist&#xD;
- 16 -&#xD;
eine Forensic Nurse erreichbar und kann bei Bedarf in die Spitäler ausrücken oder&#xD;
ein Opfer auch telefonisch beraten und triagieren. Die Einrichtung dieses aufsu-&#xD;
chenden Dienstes wird die Qualität der forensischen Spurensicherung weiter er-&#xD;
höhen und so hoffentlich auch die Quote der verurteilten Täter erhöhen, und zwar&#xD;
auf eine Weise, die das Opfer ins Zentrum stellt und dem Opfer auch genügend&#xD;
Zeit lässt, später noch Anzeige zu erstatten. Indem dieser aufsuchende Dienst in&#xD;
sämtliche Spitäler mit Notfallstationen ausrücken kann, erhalten die Opfer nieder-&#xD;
schwellig vor Ort eine optimale Betreuung und Behandlung.&#xD;
Von Ihrer Seite oder von verschiedener Seite wurde auch immer wieder betont,&#xD;
wie wichtig ein niederschwelliges Angebot bei traumatisierten Personen ist. Sie&#xD;
müssen sich vorstellen, man wird vergewaltigt. Was ist das Naheliegende? Man&#xD;
sucht die Notfallstation des Spitals auf, das ganz in der Nähe ist. In der Realität&#xD;
würde es bedeuten, wenn nur am USZ und am KSW eine solche Behandlung&#xD;
möglich wäre, dass man dort ankommt und es heisst: «Tut mir leid, wir können&#xD;
Sie nicht behandeln. Nehmen Sie das Taxi oder Uber ins USZ oder ins KSW.»&#xD;
Das ist ganz sicher nicht im Sinne der Opfer.&#xD;
In diesem Punkt unterscheidet sich das «Zürcher Modell» im Übrigen auch vom&#xD;
«Berner Modell», das «Krisenzentrum» heisst. Es ist zentralisiert am Inselspital&#xD;
angesiedelt. Dort muss nämlich ein Opfer aus einem entlegenen Teil des Kantons&#xD;
Bern mitten in der Nacht per Taxi oder Auto ins Inselspital fahren, um von der&#xD;
Behandlung profitieren zu können.&#xD;
Auch in zwei weiteren Punkten unterscheidet sich das «Zürcher Modell» vom&#xD;
«Berner Modell», einerseits in der Erreichbarkeit – diese ist bei uns, wie gesagt,&#xD;
24/7 und 365 Tage im Jahr gegeben – und andererseits darin, dass bei unserem&#xD;
Modell auch männliche Opfer miteinbezogen werden; das ist zum Beispiel in&#xD;
Bern auch nicht der Fall. Das soll jetzt keine Kritik sein, aber es soll uns doch&#xD;
auch möglich sein, ein noch besseres Modell zu entwickeln. Und hier möchte ich&#xD;
Sie doch bitten, ein bisschen auch stolz zu sein auf Entwicklungen, die der Regie-&#xD;
rungsrat zusammen mit Ihnen entwickelt. Im Übrigen haben andere Kantone und&#xD;
auch Fachpersonen schon Interesse angemeldet an unserem Modell.&#xD;
Neben der Spurensicherung in den Spitälern, der Falldokumentation und der Auf-&#xD;
bewahrung der Asservate werden die Forensic Nurses am IRM auch weitere Auf-&#xD;
gaben übernehmen. Dazu zählt insbesondere die Durchführung von Weiterbil-&#xD;
dung in den Spitälern. Daneben können Sie Spitalpersonal und Opfer auch telefo-&#xD;
nisch beraten und bei Bedarf triagieren. Der aufsuchende Dienst wird auch die&#xD;
Vernetzung der verschiedenen Akteure verstärken, auch kantonsintern. Es ist mir&#xD;
auch wichtig zu betonen, dass die Kantonspolizei und auch die Opferhilfe voll&#xD;
hinter dem «Zürcher Modell» stehen.&#xD;
Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass ich überzeugt bin, dass mit&#xD;
unserem Pilotprojekt mit der Schaffung der Forensic Nurses, die bei Bedarf in alle&#xD;
Spitäler in unserem Kanton ausrücken können, die Vorgabe der Istanbul-Konven-&#xD;
tion und auch die in der Motion genannten Forderungen vollumfänglich erfüllt&#xD;
sind. Die Einrichtung von nur zwei Zentren im Kanton Zürich wird den Opfern&#xD;
nicht gerecht.&#xD;
- 17 -&#xD;
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen. Ich habe Ihnen&#xD;
gesagt, ich nehme zur Kenntnis, dass diese überwiesen wird, betrachte sie aber&#xD;
bereits jetzt schon als erledigt. Vielen Dank.&#xD;
Abstimmung&#xD;
Der Kantonsrat beschliesst mit 94 : 73 Stimmen (bei 0 Enthaltungen), die&#xD;
Motion KR-Nr. 323/2021 zu überweisen. Das Geschäft geht an den Regierungs-&#xD;
rat zur Ausarbeitung einer Vorlage mit Bericht und Antrag innert zwei Jahren.&#xD;
Das Geschäft ist erledigt.&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"/><Version Nr="2"/><Version Nr="3"/><Version Nr="4"/><Version Nr="5"/><Version Nr="6"/><Version Nr="7"/><Version Nr="8"/><Version Nr="9"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2024-03-18T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2024-03-19T00:00:00.000</End><Text>18.03.2024</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="c4aa17b49b75489d90da82aad291134f"><AblaufschrittTyp>Antrag Regierungsrat</AblaufschrittTyp><StatusText>Antrag Regierungsrat</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2025-12-03T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2025-12-04T00:00:00.000</End><Text>03.12.2025</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="9e506f92763f461d927dcac367dc37f6"><Titel>Vorlage 323a/2021 Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="9e506f92763f461d927dcac367dc37f6-332" FileName="Vorlage_323a-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Antrag des Regierungsrates vom 3. Dezember 2025&#xD;
Beschluss des Kantonsrates&#xD;
über die Fristerstreckung für die Berichterstattung&#xD;
und Antragstellung zur Motion KR-Nr. 323/2021&#xD;
betreffend Einrichtung von Krisenzentren für Opfer&#xD;
sexueller Gewalt&#xD;
(vom . . . . . . . . . . . .)&#xD;
Der Kantonsrat,&#xD;
nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 3. Dezem-&#xD;
ber 2025,&#xD;
beschliesst:&#xD;
I. Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zu der am&#xD;
18. März 2024 überwiesenen Motion KR-Nr. 323/2021 betreffend Ein-&#xD;
richtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt wird um ein Jahr&#xD;
bis zum 18. März 2027 erstreckt.&#xD;
II. Mitteilung an den Regierungsrat.&#xD;
Bericht&#xD;
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 18. März 2024 folgende&#xD;
von Kantonsrätin Silvia Rigoni, Zürich, und Mitunterzeichnenden am&#xD;
13. September 2021 eingereichte Motion zur Berichterstattung und An-&#xD;
tragstellung überwiesen:&#xD;
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage&#xD;
zu unterbreiten, auf deren Grundlage zwei Krisenzentren für Opfer se-&#xD;
xueller Gewalt an zentraler Stelle (vorzugsweise am USZ und am KSW)&#xD;
geschaffen werden. Opfer sexueller Gewalt sollen in den Krisenzentren&#xD;
umfassende medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unter-&#xD;
stützung erhalten. In den Krisenzentren wird ebenfalls eine rechtsme-&#xD;
dizinische Dokumentation und Spurensicherung ohne Verpflichtung&#xD;
zur Anzeige gewährleistet. Es soll auch geprüft werden, inwiefern die&#xD;
Krisenzentren auch Opfern häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen&#xD;
können.&#xD;
Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung läuft am&#xD;
18. März 2026 ab.&#xD;
KR-Nr. 323a/2021&#xD;
– 2 –&#xD;
Im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der vorliegenden Motion&#xD;
wurde am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ein Aufsu-&#xD;
chender Dienst Forensic Nurses (ADFN) aufgebaut (vgl. RRB Nr. 1320/&#xD;
2023). Dieses Pilotprojekt, das seit dem 1. April 2024 in Betrieb ist und&#xD;
bis Ende 2026 läuft, stellt eine wichtige Grundlage für die künftige Wei-&#xD;
terentwicklung der Versorgungsstrukturen für Opfer sexueller und&#xD;
häuslicher Gewalt im Kanton Zürich dar. Besonders ausgebildete Fo-&#xD;
rensic Nurses rücken rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Erst-&#xD;
betreuung und forensischen Spurensicherung bei Opfern ohne Anzeige-&#xD;
wunsch bei allen Spitalnotfällen im Kanton aus. Bei Einverständnis des&#xD;
Opfers findet zudem eine Anbindung an eine Opferberatungsstelle statt.&#xD;
Im laufenden Jahr sind die Forensic Nurses bis Ende November 2025&#xD;
bei 236 Opfern ausgerückt und haben Spuren dokumentiert. Hinzu&#xD;
kommen telefonische Beratungen im selben Zeitraum in rund 210 Fäl-&#xD;
len. Seit dem Start des Pilotprojekts wurden in 51 Fällen nachträgliche&#xD;
Strafanzeigen eingereicht. Zum Vergleich: In den 13 Jahren vor Einset-&#xD;
zung des ADFN gab es nur eine nachträgliche Anzeige. Neben der un-&#xD;
mittelbaren Versorgung der Opfer führen die Forensic Nurses auch&#xD;
Schulungen für Spitalpersonal und weitere Fachpersonen durch. Diese&#xD;
Sensibilisierungsmassnahmen tragen dazu bei, das Bewusstsein für das&#xD;
Thema der sexuellen und häuslichen Gewalt zu stärken und die Hand-&#xD;
lungssicherheit im Umgang mit Betroffenen zu verbessern.&#xD;
Derzeit wird das Pilotprojekt evaluiert. Die Evaluationsergebnisse&#xD;
sollen als Grundlage für die Entscheidung zur Verstetigung des ADFN&#xD;
dienen und wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung liefern. Erste Er-&#xD;
kenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen unter anderem, dass auch&#xD;
ein Ausrücken in ambulante Institutionen sinnvoll sein könnte, um die&#xD;
Nutzung des ADFN für die Opfer noch niederschwelliger zu gestalten.&#xD;
Die bei der Gesundheitsdirektion angesiedelte Projektleitung arbeitet&#xD;
eng mit den beiden mitbeteiligten Direktionen, der Bildungsdirektion&#xD;
und der Direktion der Justiz und des Innern, zusammen und hat sich&#xD;
im Sommer 2025 auch mit den Motionärinnen ausgetauscht, um sich in&#xD;
Bezug auf die Anliegen der Motion abzustimmen. Im Rahmen dieses&#xD;
Austausches haben die Motionärinnen Offenheit in Bezug auf die kon-&#xD;
krete Umsetzung der Motion signalisiert. So wurde unter anderem fest-&#xD;
gehalten, dass es nicht zwingend zwei an Spitälern angesiedelte Krisen-&#xD;
zentren brauche, wie das im Motionstext verlangt wird. Es konnte ein&#xD;
gemeinsames Verständnis gefunden werden, dass die Forderung nach&#xD;
einem Krisenzentrum auch in Form einer Anlaufstelle für Opfer ohne&#xD;
Spitalbehandlungsbedürftigkeit umgesetzt werden kann. Wichtig sei,&#xD;
dass diese Anlaufstelle täglich rund um die Uhr erreichbar und zentral&#xD;
gelegen ist.&#xD;
– 3 –&#xD;
Damit die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt und der Evaluation in&#xD;
die Weiterentwicklung des ADFN und in die Berichterstattung und An-&#xD;
tragstellung zur vorliegenden Motion einfliessen können, wird eine&#xD;
Fristerstreckung benötigt. Der Regierungsrat ersucht deshalb den Kan-&#xD;
tonsrat, die am 18. März 2026 ablaufende Frist für die Berichterstattung&#xD;
und Antragstellung zur Motion KR-Nr. 323/2021 um ein Jahr bis zum&#xD;
18. März 2027 zu erstrecken.&#xD;
Im Namen des Regierungsrates&#xD;
Der Präsident:    Die Staatsschreiberin:&#xD;
Martin Neukom   Kathrin Arioli&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2025-12-03T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2025-12-04T00:00:00.000</End><Text>03.12.2025</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="a55ac51e6a554ac1ae65d1e1430bf4cf"><AblaufschrittTyp>Antrag Kommission</AblaufschrittTyp><StatusText>Antrag GPK&#xD;
&#xD;
Kurzmitteilung der GPK&#xD;
**Fristverlängerung für Motion zu Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt**&#xD;
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer Motion zu genehmigen. Mit der von Grünen-Kantonsrätin Silvia Rigoni eingereichten Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Schaffung von zwei Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt zu unterbreiten. Gemäss Regierungsrat wurde im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Motion am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ein Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN) aufgebaut (RRB Nr. 1320/2023). Derzeit wird das Pilotprojekt evaluiert. Damit die Erkenntnisse aus der Evaluation in die Weiterentwicklung des ADFN und in die Berichterstattung und Antragstellung zur Motion einfliessen können, wird eine Fristerstreckung benötigt.</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2026-02-26T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2026-02-27T00:00:00.000</End><Text>26.02.2026</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="b2ee2642194c407399d8f7814220a61f"><Titel>Antrag GPK 323b/2021 Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="b2ee2642194c407399d8f7814220a61f-332" FileName="Antrag_GPK_323b-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Antrag der Geschäftsprüfungskommission*&#xD;
vom 26. Februar 2026&#xD;
Beschluss des Kantonsrates&#xD;
über die Fristerstreckung für die Berichterstattung&#xD;
und Antragstellung zur Motion KR-Nr. 323/2021&#xD;
betreffend Einrichtung von Krisenzentren für Opfer&#xD;
sexueller Gewalt&#xD;
(vom . . . . . . . . . . . .)&#xD;
Der Kantonsrat,&#xD;
nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 3. Dezem-&#xD;
ber 2025 und der Geschäftsprüfungskommission vom 26. Februar 2026,&#xD;
beschliesst:&#xD;
Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zu der am 18. März&#xD;
2024 überwiesenen Motion KR-Nr. 323/2021 betreffend Einrichtung von&#xD;
Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt wird um ein Jahr bis zum&#xD;
18. März 2027 erstreckt.&#xD;
Zürich, 26. Februar 2026&#xD;
Im Namen der Kommission&#xD;
Die Präsidentin:     Für das Sekretariat:&#xD;
Alexia Bischof      Marie Drath&#xD;
* Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus folgenden Mitgliedern: Alexia&#xD;
Bischof, Wädenswil (Präsidentin); Pia Ackermann, Zürich; Sandra Bossert, Wädenswil;&#xD;
Ruth Büchi-Vögeli, Elgg; Edith Häusler, Kilchberg; Corinne Hoss-Blatter, Zollikon;&#xD;
René Isler, Winterthur; Davide Loss, Thalwil; Manuel Sahli, Winterthur; Benno Scherrer,&#xD;
Uster; Yiea Wey Te, Unterengstringen; Sekretär: Christian Hirschi.&#xD;
KR-Nr. 323b/2021&#xD;
– 2 –&#xD;
Bericht&#xD;
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 18. März 2024 folgende von&#xD;
Kantonsrätin Silvia Rigoni, Zürich, und Mitunterzeichnenden am 13. Sep-&#xD;
tember 2021 eingereichte Motion zur Berichterstattung und Antragstel-&#xD;
lung überwiesen:&#xD;
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage&#xD;
zu unterbreiten, auf deren Grundlage zwei Krisenzentren für Opfer se-&#xD;
xueller Gewalt an zentraler Stelle (vorzugsweise am USZ und am KSW)&#xD;
geschaffen werden. Opfer sexueller Gewalt sollen in den Krisenzentren&#xD;
umfassende medizinische und psychologische Erstbetreuung und Unter-&#xD;
stützung erhalten. In den Krisenzentren wird ebenfalls eine rechtsme-&#xD;
dizinische Dokumentation und Spurensicherung ohne Verpflichtung&#xD;
zur Anzeige gewährleistet. Es soll auch geprüft werden, inwiefern die&#xD;
Krisenzentren auch Opfern häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen&#xD;
können.&#xD;
Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung läuft am&#xD;
18. März 2026 ab.&#xD;
Gemäss Regierungsrat wurde im Rahmen der Arbeiten zur Umset-&#xD;
zung der vorliegenden Motion am Institut für Rechtsmedizin der Uni-&#xD;
versität Zürich ein Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN) auf-&#xD;
gebaut (RRB Nr. 1320/2023). Dieses Pilotprojekt, das seit dem 1. April&#xD;
2024 in Betrieb ist und bis Ende 2026 läuft, stellt gemäss Regierungsrat&#xD;
eine wichtige Grundlage für die künftige Weiterentwicklung der Ver-&#xD;
sorgungsstrukturen für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt im Kan-&#xD;
ton Zürich dar. Derzeit wird das Pilotprojekt evaluiert. Die Evaluations-&#xD;
ergebnisse sollen als Grundlage für die Entscheidung zur Verstetigung&#xD;
des ADFN dienen.&#xD;
Erste Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen gemäss Regie-&#xD;
rungsrat unter anderem, dass auch ein Ausrücken in ambulante Insti-&#xD;
tutionen sinnvoll sein könnte, um die Nutzung des ADFN für die Opfer&#xD;
noch niederschwelliger zu gestalten. Die bei der Gesundheitsdirektion&#xD;
angesiedelte Projektleitung arbeitet eng mit den beiden mitbeteiligten&#xD;
Direktionen (Bildungsdirektion und der Direktion der Justiz und des&#xD;
Innern) zusammen und hat sich im Sommer 2025 auch mit den Motio-&#xD;
närinnen ausgetauscht, um sich in Bezug auf die Anliegen der Motion&#xD;
abzustimmen. Im Rahmen dieses Austausches haben die Motionärinnen&#xD;
Offenheit in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Motion signalisiert.&#xD;
So wurde unter anderem festgehalten, dass es nicht zwingend zwei an&#xD;
Spitälern angesiedelte Krisenzentren brauche, wie das im Motionstext&#xD;
verlangt wird. Es konnte ein gemeinsames Verständnis gefunden wer-&#xD;
den, dass die Forderung nach einem Krisenzentrum auch in Form einer&#xD;
Anlaufstelle für Opfer ohne Spitalbehandlungsbedürftigkeit umgesetzt&#xD;
– 3 –&#xD;
werden kann. Wichtig sei, dass diese Anlaufstelle täglich rund um die&#xD;
Uhr erreichbar und zentral gelegen ist. Damit die Erkenntnisse aus dem&#xD;
Pilotprojekt und der Evaluation in die Weiterentwicklung des ADFN&#xD;
und in die Berichterstattung und Antragstellung zur vorliegenden Mo-&#xD;
tion einfliessen können, wird eine Fristerstreckung benötigt.&#xD;
Der Regierungsrat ersucht deshalb den Kantonsrat, die am 18. März&#xD;
2026 ablaufende Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zur&#xD;
Motion KR-Nr. 323/2021 um ein Jahr bis zum 18. März 2027 zu erstre-&#xD;
cken. Die Geschäftsprüfungskommission stimmt der Fristerstreckung&#xD;
einstimmig zu.&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2026-02-26T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2026-02-27T00:00:00.000</End><Text>26.02.2026</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="65cd06a4249a4d589022b39c3ba9332a"><AblaufschrittTyp>Zustimmung</AblaufschrittTyp><StatusText>Zustimmung&#xD;
&#xD;
Der Kantonsrat hat dem Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zu einer Motion, mit welcher der Regierungsrat aufgefordert wird, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Schaffung von zwei Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt zu unterbreiten, diskussionslos zugestimmt.&#xD;
&#xD;
&lt;a href="https://zh.recapp.ch/shareparl/player/entry/69b3344e531297d9ac0795dd" target="_blank"&gt;Sitzungsvideo&lt;/a&gt;</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2026-03-16T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2026-03-17T00:00:00.000</End><Text>16.03.2026</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="3bf755ba04d248b882580baa954ab6a0"><Titel>KR Teilprotokoll 2026-03-16 323b/2021: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt</Titel><eDocument ID="3bf755ba04d248b882580baa954ab6a0-332" FileName="KR_Teilprotokoll_2026-03-16_323b-2021_Einrichtung_von_Krisenzentren_fuer_Opfer_sexueller_Gewalt"><Fulltext __NotInData__="true">Teilprotokoll – Kantonsrat, 147. KR-Sitzung vom 16. März 2026&#xD;
3. Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zur Motion&#xD;
KR-Nr. 323/201 betreffend Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexuel-&#xD;
ler Gewalt&#xD;
Antrag des Regierungsrates vom 3. Dezember 2025 und Antrag der Geschäfts-&#xD;
prüfungskommission vom 26. Februar 2026&#xD;
KR-Nr. 323b/2021, Schriftliches Verfahren&#xD;
Ratspräsident Beat Habegger: Wir haben schriftliches Verfahren beschlossen.&#xD;
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt Ihnen, die Fristerstreckung&#xD;
zu genehmigen.&#xD;
Es gingen innert Frist keine anderslautenden Anträge ein. Ich stelle somit fest,&#xD;
dass Sie dem Antrag der GPK zugestimmt haben.&#xD;
Das Geschäft ist erledigt.&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"/><Version Nr="2"/><Version Nr="3"/><Version Nr="4"/><Version Nr="5"/><Version Nr="6"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2026-03-16T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2026-03-17T00:00:00.000</End><Text>16.03.2026</Text></Fristbis></Ablaufschritt></Ablaufschritte><SortErstPublikation>20210913</SortErstPublikation><SortKRNr>20210032300000</SortKRNr><KRNrBlank __NotInData__="true">2021</KRNrBlank></Geschaeft></Hit></SearchDetailResponse>