<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><SearchDetailResponse IDXSEQ="4440698" q="krnr any &quot;86/2025&quot;" l="de-CH" s="1" m="1000" numHits="1" indexName="Geschaeft" xmlns="http://www.cmiag.ch/cdws/searchDetailResponse" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><Hit Guid="84d301315cf44e9290c6ff33f84b24a8" SEQ="4394885" Relevance="6.469617"><Snippet>&lt;EM&gt;86/2025  &lt;/EM&gt;86  </Snippet><Geschaeft OBJ_GUID="84d301315cf44e9290c6ff33f84b24a8" SEQ="4394885" IDX="Geschaeft" xmlns="http://www.cmiag.ch/cdws/Geschaeft" xmlns:cmi="http://cmiag.ch"><KRNr>86/2025</KRNr><VorlageNr></VorlageNr><Titel>Was tut der Kanton Zürich gegen das Phänomen der chemischen Unterwerfung von Opfern?</Titel><Geschaeftsart>Anfrage</Geschaeftsart><GeschaeftsartGuid 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xsi:nil="false">2025-03-24T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2025-03-25T00:00:00.000</End><Text>24.03.2025</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="f6689391debd4e209a4ed68026c1cb52"><Titel>Anfrage 86/2025 Was tut der Kanton Zürich gegen das Phänomen der chemischen Unterwerfung von Opfern?</Titel><eDocument ID="f6689391debd4e209a4ed68026c1cb52-332" FileName="Anfrage_86-2025_Was_tut_der_Kanton_Zuerich_gegen_das_Phaenomen_der_chemischen_Unterwerfung_von_Opfern"><Fulltext __NotInData__="true">Zürich, Wetzikon, Gossau, Aesch und Uster, 24. März 2025&#xD;
KR-Nr. 86/2025&#xD;
A N F R A G E   von Mandy Abou Shoak (SP, Zürich), Lisa Letnansky (AL, Zürich), Silvia&#xD;
Rigoni (Grüne, Zürich), Andrea Grossen-Aerni (EVP, Wetzikon), Andrea&#xD;
Gisler (GLP, Gossau), Janine Vannaz (Die Mitte, Aesch), Angie Romero&#xD;
(FDP, Zürich) und Anita Borer (SVP, Uster)&#xD;
Betreffend           Was tut der Kanton Zürich gegen das Phänomen der chemischen Unter-&#xD;
werfung von Opfern?&#xD;
Chemische Unterwerfung bezeichnet die Verabreichung von psychoaktiven Substanzen, um&#xD;
das Bewusstsein, die Entscheidungsfähigkeit oder die Wehrhaftigkeit einer Person zu beein-&#xD;
trächtigen. Dies geschieht oft heimlich mit dem Ziel, Kontrolle über das Opfer zu erlangen.&#xD;
Die Substanz wird in ein Getränk oder unter die Nahrung des Opfers gemischt. In der Praxis&#xD;
wird chemische Unterwerfung oft im Zusammenhang mit Sexualstraftaten verfolgt. Ein Prob-&#xD;
lem ist jedoch der Nachweis der Substanzen, da viele K.O.-Mittel schnell im Körper abgebaut&#xD;
werden. Vor allem im Gesundheitswesen ist es von hoher Wichtigkeit, dass das Personal&#xD;
Symptome und damit Hinweise auf eine allfällige chemische Unterwerfung erkennt. Dement-&#xD;
sprechend ist sowohl dem Gesundheitswesen als auch der Strafverfolgung eine hohe Be-&#xD;
deutung in der Bekämpfung von chemischer Unterwerfung beizumessen. Substanzen, die im&#xD;
Kontext von chemischer Unterwerfung verwendet werden, können oft nur mit teuren Metho-&#xD;
den (Haar- oder Urinproben) nachgewiesen werden. Die Fälle von chemischer Unterwerfung&#xD;
sind vielfältig: In Frankreich wurde Dominique Pelicot verurteilt, weil er seine Ehefrau Gisèle&#xD;
über Jahre hinweg mit Medikamenten betäubte und sie mehr als 50 Männern zur Vergewalti-&#xD;
gung zuführte. Ein 74-jähriger französischer Chirurg gestand, zwischen 1989 und 2014 fast&#xD;
300 minderjährige Patienten während medizinischer Eingriffe betäubt und sexuell miss-&#xD;
braucht zu haben. Immer wieder wird bekannt oder vermutet, dass an Veranstaltungen K.O.-&#xD;
Tropfen (GHB) eingesetzt werden. Diese Fälle verdeutlichen die gravierenden Folgen des&#xD;
Missbrauchs von psychoaktiven Substanzen zur chemischen Unterwerfung und unterstrei-&#xD;
chen die Notwendigkeit von Präventionsmassnahmen, etwa in Schulen, Bars oder bei Veran-&#xD;
staltungen.&#xD;
Aus all diesen Gründen wird der Regierungsrat darum gebeten, folgende Fragen zu beant-&#xD;
worten:&#xD;
1.   Gibt es eine Übersicht mit Zahlen, Art der Delikte, Profile der Opfer und Täter, Anzahl&#xD;
der aufgeklärten Fälle bei chemischer Unterwerfung im Kanton Zürich?&#xD;
2.   Wie beurteilt der Regierungsrat das Phänomen? Was wurde bis anhin dagegen unter-&#xD;
nommen? Was gedenkt der Regierungsrat zu tun?&#xD;
3.   Gibt es spezialisierte bzw. qualifizierte Stellen im Gesundheitswesen, bei der Polizei,&#xD;
Rechtsmedizin und in der Opferberatung? Wenn nein, sind solche geplant? Wenn ja,&#xD;
wie werden sie qualifiziert?&#xD;
4.   Wer ordnet in welchen Fällen eine Untersuchung zum Nachweis chemischer Unterwer-&#xD;
fung an? In welchen Fällen und wie häufig wird die Technik von Haaranalysen einge-&#xD;
setzt?&#xD;
5.   Welche Präventionsangebote gibt es? Sind Angebote geplant oder gibt es vorbildliche&#xD;
Angebote in anderen Kantonen oder im Ausland, an denen sich der Kanton Zürich orien-&#xD;
tieren kann oder möchte?&#xD;
- 2 -&#xD;
6.   Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, um dem Phänomen zu be-&#xD;
gegnen und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren?&#xD;
Mandy Abou Shoak&#xD;
Lisa Letnansky&#xD;
Silvia Rigoni&#xD;
Andrea Grossen-Aerni&#xD;
Andrea Gisler&#xD;
Janine Vannaz&#xD;
Angie Romero&#xD;
Anita Borer&#xD;
</Fulltext><Version Nr="1"><Rendition Extension="pdf" Ansicht="PDF"/></Version></eDocument><Sort xsi:nil="true"/></Dokument></Dokumente><Fristbis><Start xsi:nil="false">2025-03-24T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2025-03-25T00:00:00.000</End><Text>24.03.2025</Text></Fristbis></Ablaufschritt><Ablaufschritt OBJ_GUID="ad2c3f0b39aa44e8bf04eed62da3ff6b"><AblaufschrittTyp>Antwort Regierungsrat</AblaufschrittTyp><StatusText>Antwort Regierungsrat</StatusText><Sitzungsdatum><Start xsi:nil="false">2025-06-11T00:00:00.000</Start><End xsi:nil="false">2025-06-12T00:00:00.000</End><Text>11.06.2025</Text></Sitzungsdatum><Dokumente><Dokument OBJ_GUID="8131a9ac4f994d1ba9909fa95449e471"><Titel>Antwort RR 86/2025 Was tut der Kanton Zürich gegen das Phänomen der chemischen Unterwerfung von Opfern?</Titel><eDocument ID="8131a9ac4f994d1ba9909fa95449e471-332" FileName="Antwort_RR_86-2025_Was_tut_der_Kanton_Zuerich_gegen_das_Phaenomen_der_chemischen_Unterwerfung_von_Opfern"><Fulltext __NotInData__="true">Auszug aus dem Protokoll&#xD;
des Regierungsrates des Kantons Zürich&#xD;
Sitzung vom 11. Juni 2025&#xD;
615. Anfrage (Was tut der Kanton Zürich gegen das Phänomen&#xD;
der chemischen Unterwerfung von Opfern?)&#xD;
Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, Zürich, und Mitunterzeichnende&#xD;
haben am 24. März 2025 folgende Anfrage eingereicht:&#xD;
Chemische Unterwerfung bezeichnet die Verabreichung von psycho-&#xD;
aktiven Substanzen, um das Bewusstsein, die Entscheidungsfähigkeit&#xD;
oder die Wehrhaftigkeit einer Person zu beeinträchtigen. Dies geschieht&#xD;
oft heimlich mit dem Ziel, Kontrolle über das Opfer zu erlangen. Die&#xD;
Substanz wird in ein Getränk oder unter die Nahrung des Opfers ge-&#xD;
mischt. In der Praxis wird chemische Unterwerfung oft im Zusammen-&#xD;
hang mit Sexualstraftaten verfolgt. Ein Problem ist jedoch der Nachweis&#xD;
der Substanzen, da viele K.O.-Mittel schnell im Körper abgebaut werden.&#xD;
Vor allem im Gesundheitswesen ist es von hoher Wichtigkeit, dass das&#xD;
Personal Symptome und damit Hinweise auf eine allfällige chemische&#xD;
Unterwerfung erkennt. Dementsprechend ist sowohl dem Gesundheits-&#xD;
wesen als auch der Strafverfolgung eine hohe Bedeutung in der Be-&#xD;
kämpfung von chemischer Unterwerfung beizumessen. Substanzen, die&#xD;
im Kontext von chemischer Unterwerfung verwendet werden, können&#xD;
oft nur mit teuren Methoden (Haar- oder Urinproben) nachgewiesen&#xD;
werden. Die Fälle von chemischer Unterwerfung sind vielfältig: In Frank-&#xD;
reich wurde Dominique Pelicot verurteilt, weil er seine Ehefrau Gisèle&#xD;
über Jahre hinweg mit Medikamenten betäubte und sie mehr als 50 Män-&#xD;
nern zur Vergewaltigung zuführte. Ein 74-jähriger französischer Chirurg&#xD;
gestand, zwischen 1989 und 2014 fast 300 minderjährige Patienten wäh-&#xD;
rend medizinischer Eingriffe betäubt und sexuell missbraucht zu haben.&#xD;
Immer wieder wird bekannt oder vermutet, dass an Veranstaltungen&#xD;
K.O.-Tropfen (GHB) eingesetzt werden. Diese Fälle verdeutlichen die&#xD;
gravierenden Folgen des Missbrauchs von psychoaktiven Substanzen&#xD;
zur chemischen Unterwerfung und unterstreichen die Notwendigkeit&#xD;
von Präventionsmassnahmen, etwa in Schulen, Bars oder bei Veranstal-&#xD;
tungen.&#xD;
KR-Nr. 86/2025&#xD;
– 2 –&#xD;
Aus all diesen Gründen wird der Regierungsrat darum gebeten, fol-&#xD;
gende Fragen zu beantworten:&#xD;
1. Gibt es eine Übersicht mit Zahlen, Art der Delikte, Profile der Opfer&#xD;
und Täter, Anzahl der aufgeklärten Fälle bei chemischer Unterwer-&#xD;
fung im Kanton Zürich?&#xD;
2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Phänomen? Was wurde bis an-&#xD;
hin dagegen unternommen? Was gedenkt der Regierungsrat zu tun?&#xD;
3. Gibt es spezialisierte bzw. qualifizierte Stellen im Gesundheitswesen,&#xD;
bei der Polizei, Rechtsmedizin und in der Opferberatung? Wenn nein,&#xD;
sind solche geplant? Wenn ja, wie werden sie qualifiziert?&#xD;
4. Wer ordnet in welchen Fällen eine Untersuchung zum Nachweis che-&#xD;
mischer Unterwerfung an? In welchen Fällen und wie häufig wird die&#xD;
Technik von Haaranalysen eingesetzt?&#xD;
5. Welche Präventionsangebote gibt es? Sind Angebote geplant oder gibt&#xD;
es vorbildliche Angebote in anderen Kantonen oder im Ausland, an&#xD;
denen sich der Kanton Zürich orientieren kann oder möchte?&#xD;
6. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, um dem&#xD;
Phänomen zu begegnen und die Öffentlichkeit für das Thema zu sen-&#xD;
sibilisieren?&#xD;
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern&#xD;
b e s c h l i e s s t  d e r  R e g i e r u n g s r a t :&#xD;
I. Die Anfrage Mandy Abou Shoak, Zürich, und Mitunterzeichnende&#xD;
wird wie folgt beantwortet:&#xD;
Zu Frage 1:&#xD;
Die Kantonspolizei bildet Fälle mit chemischer Unterwerfung nicht&#xD;
gesondert ab. Auch bei der Staatsanwaltschaft werden entsprechende&#xD;
täterische Vorgehensweisen in der Regel als Vergewaltigung oder Schän-&#xD;
dung qualifiziert und unter diesen Titeln im System erfasst. Folglich&#xD;
liesse sich nur unter händischer Auswertung jedes einzelnen Falles he-&#xD;
rausfiltern, welche Fälle sich auf einen Sachverhalt im Zusammenhang&#xD;
mit chemischer Unterwerfung beziehen.&#xD;
Bei den Opferberatungsstellen werden Fälle von chemischer Unter-&#xD;
werfung ebenfalls nicht eigens gezählt oder als besondere Kategorie in&#xD;
die Opferhilfestatistik eingetragen, da es sich dabei nicht um eine eige-&#xD;
ne Delikt- oder Opferkategorie handelt, sondern um ein Tatmittel. Mehr-&#xD;
heitlich fallen diese Fälle, wenn sexuell motiviert, unter die Statistik-&#xD;
kategorie «Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität», insbe-&#xD;
sondere unter Art. 191 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0),&#xD;
Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen&#xD;
– 3 –&#xD;
Person (früher: Schändung), und sind als solche in der Statistik enthal-&#xD;
ten, allerdings zusammen mit allen anderen Fällen, in denen ein Opfer&#xD;
zum Widerstand unfähig gemacht wurde.&#xD;
Zu Frage 2:&#xD;
Die Substanzen und Präparate, die im Rahmen einer chemischen&#xD;
Unterwerfung eingesetzt werden können, sind vielfältig und umfassen&#xD;
neben Alkohol auch andere psychoaktive Substanzen wie Benzodiaze-&#xD;
pine, Gammahydroxybutyrat (GHB), Gammabutyrolacton (GBL) – um-&#xD;
gangssprachlich oft als K.O.-Tropfen bezeichnet – sowie Ketamin und&#xD;
weitere. In der öffentlichen Wahrnehmung wird insbesondere die Rolle&#xD;
von Alkohol als potenzieller Vorbereiter zur Deliktausübung häufig&#xD;
unterschätzt.&#xD;
Für einige dieser Substanzen und Präparate bestehen regulatorisch&#xD;
vorsorgliche Massnahmen im Sinne einer Bezugskontrolle. Zugelassene&#xD;
Inverkehrbringer kontrollierter Substanzen unterstehen gesetzlichen&#xD;
Sorgfalts- bzw. Meldepflichten. So sind beispielsweise Apotheken im&#xD;
Falle eines Missbrauchsverdacht verpflichtet, entsprechende Arzneimit-&#xD;
tel nicht abzugeben und Rezeptfälschungen der Kantonalen Heilmittel-&#xD;
kontrolle zu melden. Diese bringt entsprechende Vorfälle konsequent&#xD;
bei der Polizei zur Anzeige. Bei illegal beschafften Substanzen, beim&#xD;
missbräuchlichen Einsatz medizinisch verordneter Arzneimittel oder bei&#xD;
der Verwendung legal verfügbarer Substanzen wie Alkohol werden&#xD;
diese Kontrollmechanismen jedoch umgangen.&#xD;
So haben auch die anerkannten Opferberatungsstellen im Kanton&#xD;
Zürich immer wieder mit solchen Fällen zu tun. Meldet sich ein Opfer&#xD;
bei einer Opferberatungsstelle und äussert den Verdacht, Opfer einer&#xD;
mithilfe von chemischen Mitteln begangenen Straf tat geworden zu sein,&#xD;
unterstützt diese das Opfer, wenn es darum geht, das weitere Vorgehen&#xD;
festzulegen und zu entscheiden, ob eine Strafanzeige eingereicht werden&#xD;
soll. Das Opfer wird auf die Notwendigkeit einer schnellen Beweissi-&#xD;
cherung hingewiesen. Die Beratungsstellen beraten und begleiten das&#xD;
Opfer und unterstützen es bei der Geltendmachung seiner gestützt auf&#xD;
das Opferhilfegesetz bestehenden Ansprüche (Soforthilfe, längerfristi-&#xD;
ge Hilfe, Entschädigung, Genugtuung).&#xD;
Zu Frage 3:&#xD;
In den Notaufnahmen kann bei medizinischer Indikation (z. B. un-&#xD;
klarer Bewusstseinsverlust, Verwirrung usw.) grundsätzlich eine weiter-&#xD;
gehende Abklärung wie beispielsweise ein Drogenscreening im Urin&#xD;
oder eine Bildgebung durchgeführt werden. Liegt zusätzlich ein Delikt-&#xD;
verdacht vor, ist unter Vorbehalt der Einwilligung der betroffenen Per-&#xD;
son zudem eine vorsorgliche Sicherstellung von Blut und/oder Urinpro-&#xD;
– 4 –&#xD;
ben für allfällige spätere forensisch-toxikologische Analysen im Rahmen&#xD;
eines Untersuchungsverfahrens möglich. Bei Bedarf kann eine Fach-&#xD;
stelle mit der notwendigen diagnostischen Expertise wie das Institut für&#xD;
Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) oder der seit Früh-&#xD;
ling 2024 im Pilotprojekt tätige Aufsuchende Dienst Forensic Nurses&#xD;
(ADFN) beratend hinzugezogen werden.&#xD;
Wenn sich die betroffene Person gegen eine Anzeige entscheidet,&#xD;
rückt der ADFN aus. Die Forensic Nurses nehmen die Angaben der Be-&#xD;
troffenen zum Ereignis auf und dokumentieren allfällige Verletzungen&#xD;
gerichtsverwertbar. Sie sichern Spuren (z. B. Abstriche von Hautstellen,&#xD;
die DNA der Täterin bzw. des Täters enthalten könnten) und Proben&#xD;
(z. B. Blut-, Urin- oder Haarproben) für mögliche spätere genetische und&#xD;
forensisch-toxikologische Analysen in einem spezialisierten Labor. Bei&#xD;
Verdacht auf ein Sexualdelikt führt der ADFN die Untersuchung ge-&#xD;
meinsam mit einer Gynäkologin bzw. eines Proktologen des Spitals durch.&#xD;
Wird bereits zu Beginn Anzeige erstattet, übernehmen Ärztinnen und&#xD;
Ärzte des IRM-UZH anstelle des ADFN die entsprechende Untersu-&#xD;
chung und Spurensicherung.&#xD;
Die Forensic Nurses leisten überdies durch Fort- und Weiterbildun-&#xD;
gen in den Spitälern und Fachorganisationen einen wichtigen Beitrag zur&#xD;
Sensibilisierung und für die frühzeitige Erkennung von sexueller und&#xD;
häuslicher Gewalt. Zudem stehen sie Opfern sexueller und häuslicher&#xD;
Gewalt begleitend und beratend zur Seite und vernetzen diese mit wei-&#xD;
terführenden Unterstützungsangeboten wie der Opferberatung, für&#xD;
welche die Sensibilität für einen möglichen Einsatz von psychoaktiven&#xD;
Substanzen im Rahmen von Delikten ebenfalls eine grundlegende Kom-&#xD;
petenz darstellt.&#xD;
Sodann sind im Bereich der Rechtsmedizin sowohl Fachärztinnen&#xD;
und Fachärzte für Rechtsmedizin als auch forensische Toxikologinnen&#xD;
und Toxikologen als spezialisierte Fachpersonen tätig, die interdiszipli-&#xD;
när geeignetes Probenmaterial asservieren, entsprechende Analysen&#xD;
durchführen und die Ergebnisse interpretieren. Fachärztinnen und&#xD;
Fachärzte für Rechtsmedizin absolvieren nach dem Studium der Hu-&#xD;
manmedizin eine mindestens fünfjährige Facharztweiterbildung und&#xD;
erhalten den Facharzttitel nach anschliessend erfolgreich abgelegter&#xD;
Prüfung und Erfüllung des Weiterbildungskataloges. Forensische Toxi-&#xD;
kologinnen und Toxikologen verfügen in der Regel über ein Doktorat&#xD;
(PhD) in Naturwissenschaften (z. B. Pharmazie, Chemie, Biologie) so-&#xD;
wie über eine von der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtmedizin&#xD;
(SGRM) anerkannte und geprüfte, mindestens fünfjährige Weiterbil-&#xD;
dung zur Forensischen Toxikologin bzw. zum Forensischen Toxikologen&#xD;
SGRM.&#xD;
– 5 –&#xD;
Schliesslich ist bei der Kantonspolizei für schwere Sexualdelikte, wo-&#xD;
runter auch solche mit Verdacht auf Verabreichung von K.O.-Mitteln&#xD;
gehören, ein spezialisierter Ermittlungsdienst zuständig. Dieser betreibt&#xD;
einen Pikettdienst, der rund um die Uhr bei Ereignissen, die sich inner-&#xD;
halb von 72 Stunden vor der Anzeigeerstattung ereignet haben, ausrückt,&#xD;
da entsprechende Substanzen nur während sehr kurzer Zeit nachgewie-&#xD;
sen werden können. Dabei kümmert sich der Dienst auch um die Opfer-&#xD;
belange. Zudem steht der spezialisierte Pikettdienst für Fragen der&#xD;
Frontfunktionärinnen und -funktionäre jederzeit zur Verfügung.&#xD;
Zu Frage 4:&#xD;
Wie bereits dargelegt, nehmen bei einer Anzeige eines Opfers im Zu-&#xD;
sammenhang mit einer Straf tat gegen die sexuelle Integrität oftmals&#xD;
Mitarbeitende des ADFN die erste Spurensicherung vor, in bestimmten&#xD;
Fällen aber auch das Spitalpersonal selbst oder das IRM-UZH. Gelingt&#xD;
es, beim Opfer Blut und Urin innert 6–8 Stunden, längstens 12 Stunden,&#xD;
sicherzustellen, erfolgt die Beweisführung über die Auswertung dieser&#xD;
Asservate. Gelingt eine solche Sicherstellung innert des erwähnten Zeit-&#xD;
raumes nicht, was den Regelfall darstellt, wird versucht, über Haarpro-&#xD;
ben beim Opfer und deren Analysen über ein Gutachten des IRM-UZH&#xD;
die Einnahme solch chemischer Substanzen, namentlich GHB, durch&#xD;
das Opfer nachzuweisen. Haaranalysen dienen aber auch dazu, den&#xD;
Konsum von Substanzen durch eine Person über einen gewissen Zeit-&#xD;
raum hinweg zu belegen oder einen behaupteten Konsum zu widerlegen.&#xD;
Sie stehen somit nicht allein im Zusammenhang mit dem Nachweis der&#xD;
Einnahme von chemischen Substanzen durch ein Opfer. Die Auswer-&#xD;
tung der sichergestellten Asservate einschliesslich der Haarproben über&#xD;
ein chemisch-toxikologisches Gutachten erfolgt dann jeweils im Auftrag&#xD;
der Staatsanwaltschaft.&#xD;
In der nachstehenden Tabelle sind die Fallzahlen 2020–2025 aufge-&#xD;
führt, in denen die Technik von Haaranalysen bei Fällen mit Einsatz&#xD;
von psychoaktiven Substanzen eingesetzt wurde. In rund 80% der unter-&#xD;
suchten Fälle stehen die Haaranalysen im Zusammenhang mit Sexual-&#xD;
delikten. Bei den restlichen Delikten handelt es sich um Raub/Körper-&#xD;
verletzung im Zusammenhang mit K.O.-Mitteln.&#xD;
Jahr                                                                Gesamtanzahl                                                   Anteil Sexualdelikte&#xD;
2025 (Stand: 10. April 2025)                             7                                                           71%&#xD;
2024                                                              21                                                           86%&#xD;
2023                                                              23                                                           83%&#xD;
2022                                                              21                                                           81%&#xD;
2021                                                              17                                                           88%&#xD;
2020                                                                9                                                           67%&#xD;
– 6 –&#xD;
Zu Frage 5:&#xD;
Eine wirksame Prävention beruht insbesondere auf einer nieder-&#xD;
schwelligen, zielgruppengerechten Sensibilisierung und Aufklärung für&#xD;
die Bevölkerung. Sie umfasst zudem etablierte Schutzmassnahmen in&#xD;
Risikosettings, wie z. B. Orten des Nachtlebens, und sorgt dafür, dass&#xD;
Betroffene einfachen Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten,&#xD;
einschliesslich Untersuchungs- und Beweissicherungsmöglichkeiten. Zu-&#xD;
dem ist eine konsequente Verfolgung dieser Art von Delikten wichtig.&#xD;
Die Mitarbeitenden in den Spitälern sind grundsätzlich gut sensibi-&#xD;
lisiert. Mit dem ADFN steht Betroffenen und Fachpersonen im Kanton&#xD;
Zürich ein professionelles, niederschwelliges Angebot zur Verfügung,&#xD;
das auch in Fällen von Delikten im Zusammenhang mit chemischer&#xD;
Unterwerfung unterstützen kann. Die Vernetzung und der Einbezug&#xD;
zusätzlicher möglicher primärer Opferanlaufstellen, wie etwa Apothe-&#xD;
ken, wird im Rahmen des Pilotprojekts ADFN zudem laufend ausgebaut.&#xD;
Im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden sodann ver-&#xD;
schiedene Massnahmen definiert, welche die Prävention von häuslicher,&#xD;
geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt zum Ziel haben (RRB&#xD;
Nr. 338/2021, Massnahmen 3.6a und 3.6b). Diese wurden zudem kürz-&#xD;
lich um Folgemassnahmen ergänzt (RRB Nr. 1254/2024, Folgemassnah-&#xD;
men 4a und 5). Die getroffenen Massnahmen befassen sich mit sämtli-&#xD;
chen Gewaltformen im Geltungsbereich der Istanbul-Konvention. Da-&#xD;
runter fällt auch die in der Anfrage geschilderte Vorgehensweise, Opfer&#xD;
durch Einsatz von Betäubungsmitteln widerstandsunfähig zu machen.&#xD;
Im Bildungsbereich nimmt der Lehrplan 21 die Schulen in die Ver-&#xD;
antwortung, soziale Kompetenzen für ein gewaltfreies Zusammenleben&#xD;
zu fördern. Der Lehrplan fördert ein Bewusstsein für Themen wie&#xD;
Gleichstellung, Gesundheit und Prävention, wobei die Schülerinnen und&#xD;
Schüler befähigt werden, Risiken zu erkennen und sich aktiv dagegen&#xD;
zu schützen. Die Planungshilfen der Pädagogischen Hochschule Zürich&#xD;
(materialien.phzh.ch/de/planungshilfen-gesundheitsfoerderung-und-&#xD;
praevention/) unterstützen Lehrpersonen und Schulleitungen bei der&#xD;
Planung und Umsetzung von lehrplanbasierter Gesundheitsförderung&#xD;
und Prävention im Unterricht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung&#xD;
der physischen und psychischen Resilienz. So werden Schülerinnen und&#xD;
Schüler nicht nur zu einem gesunden Umgang mit ihrer eigenen Sexua-&#xD;
lität und ihren Gefühlen angeleitet, sondern auch darin geschult, Ge-&#xD;
sundheitsrisiken, Diskriminierungen und Übergriffe zu erkennen und&#xD;
präventiv zu handeln. Im Leitfaden Sexuelle Gesundheit des Mittelschul-&#xD;
und Berufsbildungsamtes (zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/&#xD;
themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-schulen-&#xD;
sek-ii/gesundheitsf%C3%B6rderung/leitfaden_sexuelle_gesundheit_&#xD;
final.pdf), der für den sexualpädagogischen Unterricht der Sekundar-&#xD;
– 7 –&#xD;
stufe II verbindlich ist, gehört das Lernziel «Bewusstsein schaffen für&#xD;
Selbstbestimmung, Selbstwirksamkeit und Selbstverantwortung» zum&#xD;
Pflichtteil. Daneben erhalten alle Schulen fachliche und pädagogische&#xD;
Unterstützung von den vom Kanton mitfinanzierten sexualpädagogi-&#xD;
schen Fachstellen. Auf der Webseite des Kantons finden die Schulen zu-&#xD;
dem umfangreiche Informationen zu den einschlägigen Themen.&#xD;
Schliesslich publiziert die Schweizerische Kriminalprävention auf&#xD;
ihrer Webseite (www.skppsc.ch/de/projekte/gut-ausgegangen/) Sicher-&#xD;
heitstipps für das Nachtleben. Die Präventionsabteilung der Kantons-&#xD;
polizei betreibt zudem die Webseite nofront.ch, die unter anderem über&#xD;
die Risiken im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen informiert. Sie sensi-&#xD;
bilisiert zudem im Rahmen von Schullektionen und Informationskam-&#xD;
pagnen.&#xD;
Zu Frage 6:&#xD;
Aus opferhilferechtlicher Sicht entscheidend sind sowohl eine Sensi-&#xD;
bilisierung der breiten Bevölkerung als auch die Schulung von Fachper-&#xD;
sonen und Personen- oder Berufsgruppen, die potenziell in Kontakt mit&#xD;
Opfern stehen. Dazu können wiederkehrende und regelmässige Kam-&#xD;
pagnen durchgeführt sowie Aus- und Weiterbildungen angeboten wer-&#xD;
den. Weitere – bereits von der Opferhilfe Zürich initiierte – Massnahmen&#xD;
zielen auf eine Verbesserung der Übersicht über und der Zugänglichkeit&#xD;
zu den verschiedenen Angeboten der Opferhilfe ab. Zudem wird ab dem&#xD;
1. November 2025 eine kostenlose, rund um die Uhr erreichbare zent-&#xD;
rale Telefonberatung eingerichtet. Zu erwähnen ist nicht zuletzt die&#xD;
Wichtigkeit der Weiterführung und -entwicklung des Projekts ADFN.&#xD;
Im Weiteren spielt die Schulsozialarbeit im Umgang mit häuslicher,&#xD;
geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt eine zentrale Rolle.&#xD;
Dementsprechend ist die flächendeckende Einführung eines entspre-&#xD;
chenden Angebots auf der Sekundarstufe II eine wichtige Massnahme&#xD;
(vgl. Vorlage 5935). Ebenso ist es wichtig, dass die Schulsozialarbeit im&#xD;
Bereich der Volksschule über ausreichende Qualifikation und Mittel&#xD;
verfügt, wofür die kommunalen Trägerschaften sorgen.&#xD;
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs-&#xD;
rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.&#xD;
Vor dem Regierungsrat&#xD;
Die Staatsschreiberin:&#xD;
Kathrin Arioli&#xD;
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